NATIONALE SYMBOLE DEUTSCHLANDS
Hierunter werden diejenigen Symbole verstanden, die das Zusammengehörigkeitsgefühl der Bundesbürger ausdrücken und nach außen unverkennbar als solche erkannt werden.
Anlässlich internationaler Begegnungen, wie bei Besuchen von Staatsoberhäuptern, Sportveranstaltungen oder kulturellen Veranstaltungen wird bei Begrüßungszeremonien das Deutschlandlied gespielt und die Bundesflagge gehisst.
Großes Bundessiegel
Erlaß über die Dienstsiegel |
Bundesflagge (schwarz-rot-gold) Artikel 22 GG (Grundgesetz) Die Anfänge der dreifarbigen Fahne (Trikolore) gehen auf das Wartburgfest im Jahr 1817 zurück. Seinerzeit schwangen erstmals die teilnehmenden patriotisch gesinnten Studenten im Kampf für nationale Einheit Fahnen in den Farben schwarz-rot-gold. Die Wahl genau dieser Farben erfolgte in Anlehnung an die schwarzen Uniformen des Lützowschen Freikorps mit roten Biesen und goldfarbenen Knöpfen. Insofern hat die Farbwahl der deutschen Nationalflagge, die offiziell am 31. Juli 1848 von der Nationalversammlung zu den Nationalfarben erklärt wurden, keine tiefere symbolische Bedeutung. |
Bundesdienstflagge
Anordnung über die deutschen Flaggen |
Anordnung über die deutschen Flaggen | ||
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D |
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Kokarde - Eisernes Kreuz (Logo der Bundeswehr. z. B. als Hoheitszeichen von gepanzerten Fahrzeugen und Militärflugzeugen) |
Nationalitätszeichen an Luft- und Kraftfahrzeugen |
Deutschlandlied (als offizielle Hymne gilt die 3. Strophe) von A. H. Hoffmann von Fallersleben *1798 †1874) mit der Melodie von Franz Joseph Haydn (*1732 †1809).
Einigkeit und Recht und Freiheit (Entstehungsjahr 1841)
Amtliche Übersetzungen für Bundesrepublik Deutschland (Quelle: Auswärtiges Amt)