CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


SCHIFFFAHRTSZEICHEN AUF BINNENWASSERSTRASSEN

Nicht nur im Straßenverkehr, sondern auch auf unseren Binnengewässern kann man sich nur dann gefahrlos bewegen, wenn ein geordnetes Regelwerk dieses erst ermöglicht. Als Schwimmer, Surfer, Segler, Kanufahrer oder auch nur gelegentlicher Schlauchbootfahrer, ist das Wissen um die Bedeutung der in Form und Farbe unterschiedlichen Gebots-, Verbots- und Hinweiszeichen auf oder am Rande der Gewässer nicht nur hilfreich, sondern auch überlebenswichtig.

 

Durchfahrtverbotszeichen

Durchfahrtsverbotszeichen

Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Fahrverbot für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Fahrverbot für Sportboote Fahrverbot für Sportboote
... außerhalb der angezeigten Begrenzung Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren
Anhalten Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Pfeilrichtung einschlagen In angezeigte Pfeilrichtung einschlagen
Geschwindigkeitsbeschränkung in km/h Geschwindigkeitsbeschränkung in km/h
Sog- und Wellenschlag vermeiden Sog- und Wellenschlag vermeiden
Schallzeichen geben Schallzeichen geben
(siehe Tabelle weiter unten ▼)
Abstand (in m) einhalten Abstand (in m) einhalten
Wenden verboten Wenden verboten
Stilllegen verboten Stilllegen verboten
Ankern verboten Ankern verboten

(das Ankerverbot gilt von 50 m oberhalb bis 50 m unterhalb des Zeichens)

Festmachen verboten Festmachen verboten
Allgemeines Überholverbot Allgemeines Überholverbot
Verbot des Begegnens und Überholens Verbot des Begegnens und Überholens
Verbot des Wasserskilaufens Verbot des Wasserskilaufens
Fahrverbot für Segelfahrzeuge Fahrverbot für Segelfahrzeuge
Verbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt Verbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt
Verbot des Segelsurfens Verbot des Segelsurfens
Fahrverbot für ein Wassermotorrad Fahrverbot für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski, usw.)
Bade- und Schwimmverbot Bade- und Schwimmverbot
Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt
Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt
Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt
Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt
Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren
Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren
Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen
Die Fahrwassertiefe ist begrenzt Die Fahrwassertiefe ist begrenzt
Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt
Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt
Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen; sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen anzugeben Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen; sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen angegeben
Gebot, Landstrom zu benutzen Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen
Ende eines Ge- oder Verbots Ende eines Ge- oder Verbots
Nicht frei fahrende Fähre Nicht frei fahrende Fähre
Wasserskistrecke Wasserskistrecke
Kitesurfstrecke Kitesurfstrecke
Liegeplatz für alle Liegeplatz für alle
Stilllegen erlaubt Stilllegen erlaubt
Ankern erlaubt Ankern erlaubt
Festmachen erlaubt Festmachen erlaubt
Liegeplatz für alle, nicht Schubschifffahrt Liegeplatz für alle, nicht Schubschifffahrt
Hochspannungsleitung Kreuzung einer Hochspannungsleitung
Wehr Hinweis auf ein Wehr
Empfehlung, in Richtung des Pfeils zu fahren Empfehlung, in Richtung des Pfeils zu fahren
Pfeile, die angeben, in welcher Richtung das Zeichen gilt Pfeile, die angeben, in welcher Richtung das Zeichen gilt
Höchstzahl der Fahrzeuge Höchstzahl der Fahrzeuge, die auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht, nebeneinander stillliegen dürfen
Schiff festmachen Erlaubnis zum Festmachen an dem mit diesem Zeichen bezeichneten Ufer
Wendestelle Hinweis auf eine Wendestelle
Bade- und/oder Schwimmverbot Hinweis auf ein bestehendes Bade- und/oder Schwimmverbot
Trinkwasserzapfstelle Trinkwasserzapfstelle
Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb Fahrerlaubnis für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
Fahrerlaubnis für ein Segelfahrzeug Fahrerlaubnis für ein Segelfahrzeug
Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug, das weder mit
Maschinenantrieb noch unter Segel fährt
Erlaubnis für Segelsurfen Erlaubnis für Segelsurfen
Fahrerlaubnis für Wassermotorrad Fahrerlaubnis für Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)
Genehmigte Zone für Sportfahrzeuge Genehmigte Zone für die Schifffahrt mit Sportfahrzeugen hoher Geschwindigkeit
Erlaubnis für Kitesurfen Erlaubnis für Kitesurfen
Empfehlung, begrenzten Raum zu nenutzen Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten
Schleusenein - oder -ausfahrt verbotenSchleusenein- oder -ausfahrt verboten
Schleusenein - oder -ausfahrt erlaubtSchleusenein- oder -ausfahrt erlaubt
Schleusenein - oder -ausfahrt noch verbotenSchleusenein- oder -ausfahrt noch verboten
Schleusenausfahrt erlaubtSchleusenausfahrt erlaubt
Quelle (Auszüge): Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV) vom 10.12.2003 BGBl Teil I Nr. 60 Seite 2534 ff Anhang 1
und Binnenschifffahrtstraßen-Ordnung (BinSchStrO) vom 16.12.2011 mit nachfolgenden Änderungen

 

Wichtige Schallsignale in der Binnenschifffahrt  Schallzeichen geben
1 langer Ton (ca. 4 Sekunden) [Nebelzeichen] Achtung!
1 kurzer Ton (ca. 1 Sekunde) Ich richte meinen Kurs nach Steuerbord →
● ● 2 kurze Töne Ich richte meinen Kurs nach Backbord ←
▬  ▬  ● ● 2 lange Töne, 2 kurze Töne Ich werde auf ihrer Backbordseite überholen
▬  ▬  ● 2 lange Töne, 1 kurze Ton Ich werde auf ihrer Steuerbordseite überholen
● ● ● ● ● 5 kurze Töne Gefahrloses Überholen unmöglich
● ● ● 3 kurze Töne Meine Maschine geht rückwärts ↓
● ● ● ● 4 kurze Töne Ich bin manövrierunfähig
● ● ● ● ● … Folge sehr kurzer (mehr als 5) Töne Gefahr eines Zusammenstoßes
▬  ● 1 langer Ton, 1 kurzer Ton Ich wende über Steuerbord
▬  ● ● 1 langer Ton, 2 kurze Töne Ich wende über Backbord
▬  ▬  ▬  ● 3 lange Töne, 1 kurzer Ton Ich will meinen Kurs nach Steuerbord richten
▬  ▬  ▬  ● ● 3 lange Töne, 2 kurze Töne Ich will meinen Kurs nach Backbord richten
▬  ▬  ▬ 3 lange Töne Ich will überqueren
▬  ▬  ▬  ▬  … Wiederholte lange Töne Notsignal
Glocken-Notsignal Gruppe von Glockenschlägen Notsignal
●  ▬  ●  ▬ Mindestens 15 Minuten lang
ununterbrochen in Verbindung
mit einem gleichlangen Lichtzeichen
Bleib-Weg-Signal
Blaues Funkellicht Fahrzeuge haben immer Vorrang

 

Link Auf www.leuchtturmseiten.de  befindet sich ein Leuchtturmindex und Leuchtturmkennungen (Blinkzeichen)

 

Amtliche Kennzeichen in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund von Kleinfahrzeugen (< 20 m Länge) auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen
Kennzeichen Wasser- und Schifffahrtsamt
AB Aschaffenburg
B Berlin
MZ Bingen
BRB Brandenburg
BS Braunschweig
HB Bremen
HBH Bremerhaven
HEI Brunsbüttel
CUX Cuxhaven
DD Dresden
DU Duisburg-Meiderich
DUR Duisburg-Rhein
BAR Eberswalde
EMD Emden
FR Freiburg
HH Hamburg
Hannoversch-Münden
HD Heidelberg
KI Kiel-Holtenau
KO Koblenz
K Köln
RZ Lauenburg
HL Lübeck
MD Magdeburg
MA Mannheim
EL Meppen
MI Minden
N Nürnberg
R Regensburg
ST Rheine
SB Saarbrücken
SW Schweinfurt
HST Stralsund
S Stuttgart
NF Tönning
TR Trier
UE Uelzen
VER Verden
WHV Wilhelmshaven
Quelle: BGBl. Nr. 10 vom 21.02.1995 "Verordnung über die Kennzeichnung von auf Binnenschiffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KIFzKV-BinSch)"