CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


TIN - TAX IDENTIFICATION NUMBER

Baby                                       Greis

 Vom Säugling bis zum Greis - jetzt sind wir alle durchnummeriert - sozusagen eine numerus personalis

 

Link Püftool für die TIN-Syntax bei der Europäischen Kommission

 

Zum Stichtag 1. Juli 2007 wurde in Deutschland die Tax Identification Number (TIN) eingeführt. Diese bundeseinheitliche Steuer-Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben und ersetzt die bisherige Steuer-Nummer und wird bei natürlichen Personen bei der Geburt oder beim Zuzug aus dem Ausland vergeben und bleibt bis zu 20 Jahre nach dem Tod gespeichert. Die Nummer, die keine Rückschlüsse auf die Person zulässt, besteht aus 10 Ziffern und 1 Prüfziffer [Format: 99 999 999 999].

Ziel der Einführung dieser einmaligen und dauerhaft vergebenen Identifikationsnummer ist der erleichterte Datenabgleich unterschiedlicher Behörden und Ämter, der die Kontrollen bei der Inanspruchnahme von staatlichen Leistungen oder die korrekte Meldung von steuerrelevanten oder sozialversicherungsrechtlichen Vorgängen erlaubt (Kapitaleinkünfte, Erbschaften, Betriebsrenten, Grundstückskäufe und -verkäufe, BAföG, Transferleistungen, Meldung bei Umzügen). Erst jetzt ist es möglich, europaweit betrügerische Machenschaften aufzudecken und gegebenenfalls strafrechtlich zu verfolgen. In den Medien wird vom gläsernen Bürger gesprochen; wenn jedoch die in der Mehrzahl ehrlichen Bürgen hiervon profitieren, so kann diese TIN nur förderlich sein und sollte in der Folgezeit neben der verwaltungstechnischen Vereinfachung positive Auswirkungen auf Steuersätze und Beitragssätze haben.

Um sicherzustellen, dass eine Person nur eine Identifikationsnummer erhält und eine Identifikationsnummer nicht mehrfach vergeben wird, speichert das Bundeszentralamt für Steuern bei natürlichen Personen zu jeder TIN folgende Angaben:

§ 139b Abs. 3  AO Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu natürlichen Personen folgende Daten:

  1. Identifikationsnummer,
  2. Wirtschafts-Identifikationsnummern,
  3. Familienname,
  4. frühere Namen,
  5. Vornamen,
  6. Doktorgrad,
  7. Ordensnamen/Künstlernamen,
  8. Tag und Ort der Geburt,
  9. Geschlecht,
10. gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
11. zuständige Finanzbehörden,
12. Sterbetag.

§ 139c Abs. 3  AO Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu natürlichen Personen, die wirtschaftlich tätig sind, folgende Daten:

  1. Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  2. Identifikationsnummer,
  3. Firma (§§ 17ff. des Handelsgesetzbuchs) oder Name des Unternehmens,
  4. frühere Firmennamen oder Namen des Unternehmens,
  5. Rechtsform,
  6. Wirtschaftszweignummer,
  7. amtlicher Gemeindeschlüssel,
  8. Anschrift des Unternehmens, Firmensitz,
  9. Handelsregistereintrag (Registergericht, Datum und Nummer der Eintragung),
10 .Datum der Betriebseröffnung oder Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit,
11. Datum der Betriebseinstellung oder Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit,
12. zuständige Finanzbehörden.

§ 139c Abs. 4  AO Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu juristischen Personen folgende Daten:

  1. Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  2. Identifikationsmerkmale der gesetzlichen Vertreter,
  3. Firma (§§ 17ff. des Handelsgesetzbuchs),
  4. frühere Firmennamen,
  5. Rechtsform,
  6. Wirtschaftszweignummer,
  7. amtlicher Gemeindeschlüssel,
  8. Sitz gemäß § 11, insbesondere Ort der Geschäftsleitung,
  9. Datum des Gründungsaktes,
10. Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregistereintrag (Registergericht, Datum und Nummer der Eintragung),
11. Datum der Betriebseröffnung oder Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit,
12. Datum der Betriebseinstellung oder Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit,
13. Zeitpunkt der Auflösung,
14. Datum der Löschung im Register,
15. verbundene Unternehmen,
16. zuständige Finanzbehörden.


§ 139c Abs. 5  AO Das Bundeszentralamt für Steuern speichert zu Personenvereinigungen folgende Daten:

  1. Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  2. Identifikationsmerkmale der gesetzlichen Vertreter,
  3. Identifikationsmerkmale der Beteiligten,
  4. Firma (§§ 17ff. des Handelsgesetzbuchs) oder Name der Personenvereinigung,
  5. frühere Firmennamen oder Namen der Personenvereinigung,
  6. Rechtsform,
  7. Wirtschaftszweignummer,
  8. amtlicher Gemeindeschlüssel,
  9. Sitz gemäß § 11, insbesondere Ort der Geschäftsleitung,
10. Datum des Gesellschaftsvertrags,
11. Handels- oder Partnerschaftsregistereintrag (Registergericht, Datum und Nummer der Eintragung),
12. Datum der Betriebseröffnung oder Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit,
13. Datum der Betriebseinstellung oder Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit,
14. Zeitpunkt der Auflösung,
15. Zeitpunkt der Beendigung,
16. Datum der Löschung im Register,
17. verbundene Unternehmen,
18. zuständige Finanzbehörden.