CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


ANLAGEBERATUNG - RISIKOKLASSEN

Um die Kundenposition zu stärken und bei Beschwerden oder einer möglichen Falschberatung ein Beweismittel an die Hand zu geben, dass die Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche deutlich erleichtert, muss ab Januar 2018 bei Privatkunden aufgrund des Zweiten Finanzmarktnovellierungsgesetz vom 23.06.2017 eine Geeignetheitserklärung erstellt werden.

Im Rahmen der Anlageberatung ist dem Kunden vor Vertragsabschluss ein schriftlicher Bericht vom Berater zu übergeben. Diese Erklärung beinhaltet einen Überblick über die erteilten Ratschläge mit entsprechenden Erläuterungen. Darin wird unter anderem darüber informiert, inwiefern die empfohlenen Anlageprodukte für den Kunden geeignet sind, welche Vorzüge die Anlageprodukte speziell für den Kunden haben und in welcher Weise das Anlageziel des Kunden berücksichtigt wurde..

Die Beratung muss so erfolgen, dass der Kunde in der Lage ist, mit seinem Kenntnisstand die empfohlenen Finanzprodukte zu verstehen und das damit einhergehende Risiko zu beurteilen imstande ist.
Eine bedeutende Ergänzung beim Beratungsgespräch ist die Aufzeichnungspflicht der beratenden Bank, des Finanzdienstleisters, der Fondsgesellschaft, des Wertpapierdienstleisters, der Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG), des Vermögensverwalters oder der Vermögensverwaltungsgesellschaft. Die Aufbewahrungspflicht der Gesprächsaufzeichnung beträgt 5 Jahre ab Gesprächsdatum.



Nach den EU-Vorgaben der PRIIP-Verordnung (PRIP = Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) ist ab 3.1.2018 dem Kunden aus Gründen des Anlegerschutzes vor Abschluss eines Anlagegeschäfts ein standardisiertes Basisinformationsblatt (KID = Key Information Document) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) mit umfangreichen Angaben zu Risiken, abzubildende Performance-Szenarien und Kosten in verständlicher Weise und übersichtlich bereitzustellen. Außerdem wird ein Gesamtrisikoindikator von 1 (niedriges Risiko) bis 7 (höheres Risiko) gebildet und mit Erläuterungen wie beispielsweise Währungsrisiken oder Abweichungen bei vorzeitiger Rückzahlung ergänzt, die mit dem bewerteten Anlageprodukt zusammenhängen.
Dieses verpflichtende Basisinformationsblatt darf höchsten drei DIN A4-Seiten umfassen.

 

Gesamtrisikoindikator im Basisinformationsblatt
PRIIP-Risikoindikator
PRIIP-Risikoindikator (vorgeschrieben in dieser oder ähnlicher Form)
Quelle: Delegierte Verordnung (EU) 2017/653 der Kommission vom 8.03.2017
Risikoindikator 1 2 3 4 5 6 7
Einstufung des Risikos potenzieller Verluste aus der künftigen Wertentwicklung sehr niedrig niedrig mittelniedrig mittel mittelhoch hoch sehr hoch
Kommentar zur Risikotoleranz Anleger ist sehr sicherheitsorientiert.
Bei einer sehr geringen Risikobereitschaft werden geringe Renditen in Kauf genommen.
Anleger ist sicherheitsorientiert. Bei einer geringen Risikobereitschaft werden mäßige Renditen in Kauf genommen. Anleger ist konservativ orientiert.
Eine gemäßigte Risikobereitschaft geht mit gemäßigten Renditeerwartungen einher.
Anleger ist ausgewogen orientiert.
Einem Anleger ist bewusst, dass bei einer mittleren Risikobereitschaft auch nur mittlere Renditen zu erwarten sind.
Anleger neigt zu erhöhter Risikobereitschaft bei gleichzeitig erhöhter Renditeerwartung. Anleger neigt zu hoher Risikobereitschaft bei gleichzeitig hoher Renditeerwartung. Anleger neigt zu sehr hoher Risikobereitschaft, er handelt spekulativ.
Es werden sehr hohe Renditen erwartet.