BIO - ÖKO
Die griechische Vorsilbe "Bio" wird mit "Leben", die griechische Vorsilbe "Öko" wird mit "Umwelt" übersetzt.
Die griechische Vorsilbe "Bio" bedeutet übersetzt "Leben", die griechische Vorsilbe "Öko" bedeutet übersetzt "Umwelt". Immer mehr Lebens- und Haushaltsmittelhersteller versehen ihre Produkte mit verkaufsfördernden Begriffen, die den Eindruck erwecken sollen, dass diese Produkte chemiefrei und damit gesundheitsfördernd, umweltfreundlich und im Einklang mit der Natur sind. Oft täuschen diese Begriffe über die tatsächliche Beschaffenheit hinweg (Placebo-Ökologie!).
Diese meist rechtlich nicht geschützten und von jedermann verwendbaren Begriffe sind z.B.:
rein, umweltfreundlich, kontrolliert, integriert, alternativ, giftfrei, getestet, unbedenklich, landfrisch, natürlich, naturfrisch, naturgemäß, naturnah, Naturkosmetik, ungespritzt, unbehandelt, naturgedüngt, Naturkost; Blauer Engel, der dem dem RAL-Zeichen täuschend ähnlich ist.
Folgende Bio-Labels unterliegen derzeit einer ständigen Überwachung und Kontrolle, wobei die Anforderungen an die ökologische Erzeugung und an die Produkte in der Regel strenger sind als beim staatlichen Bio-Siegel:
Die von diesen Verbänden benutzten Begriffe "Bio" und "Öko" und die davon abgeleiteten Begriffe (z. B. biologisch, ökologisch, biologisch-dynamisch, biologisch-organisch) sind seit 1993 von der Europäischen Union durch Verordnung geschützt um Verbraucher vor Täuschungen zu bewahren.
Liste aller EU-ÖKO-Kontrollstellen (BLE - Ökolandbau)
Liste der im Bund Ökologischer Lebensmittelwirtschaft (BÖLW) organisierten Mitglieder
Seit 2002 kann freiwillig ein bundeseinheitliches, staatliches Bio-Siegel auf bestimmten landwirtschaftlichen Erzeugnissen angebracht werden, das dem Verbraucher auf einfache Weise ermöglichen soll, ökologisch produzierte Agrarprodukte zu identifizieren. Dieses Siegel steht zentral vor den bereits existierenden Siegeln, die weiterhin verwendet werden können. | |
Die sechs Ecken dieses Siegels symbolisieren die beteiligten Gruppen: Politik, Handel, Ernährungs- und Futterindustrie, Ökoverbände, Bauernverbände. | |
Da die EG-Öko-Verordnung strenge Kontrollverfahren vorsieht, die bei Missbrauch mit Bußgeldern geahndet werden können, ist bei diesem Bio-Siegel ein europaweit einheitlicher Standard gewährleistet. Eine verbindliche Angabe des Herkunftslandes bzw. der Herkunftsregion fehlt jedoch. Aufgrund der im Vergleich zu den Öko-Siegeln relativ laschen Vergabekriterien hat das staatliche Siegel den Status eines Billig-Öko-Siegels (Bio light). So fehlen z.B. Beschränkungen für Tiertransporte hinsichtlich Zeit oder Kilometer. Ebenso liegt der Futterzukauf bei 80 %, während er bei den Öko-Verbänden auf 50 % begrenzt ist. Erlaubt ist auch der doppelte Einsatz von Zusatzstoffen oder eine höhere Besatzdichte von Legehennen und Mastschweinen pro Hektar. Und die Zutaten müssen bei Öko-Verbänden zu 100 % aus ökologischem Anbau stammen - beim staatlichen Bio-Siegel sind es nur 95 %. Vergabe-, Garantie- und Kontrollkriterien beim staatlichen Bio-Siegel: ● mindestens 95 % der Zutaten landwirtschaftlichen Ursprungs müssen aus dem ökologischen Landbau stammen ● Transparenz bei der Erzeugung und Herstellung von Lebensmitteln ● Keine Verwendung gentechnisch veränderter Pflanzen ● Produktrückverfolgung zum Erzeuger muss möglich sein ● Betriebskontrolle mindestens einmal im Jahr ● Nichtangekündigte Stichproben ● Weitestgehender Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ● Verzicht auf mineralischen Stickstoffdünger ● Einbeziehung artgerechter Tierhaltung (keine Käfighaltung, mindestens 50 % feste Bodenfläche, Schnäbel stutzen oder Schwänze kupieren verboten) ● Tiermehlfütterungsverbot ● Schutz von Boden, Wasser und Luft ● Erhalt der Artenvielfalt ● Verminderung des Energieverbrauchs und Schonung der Rohstoffreserven ● Anstrebung einer Kreislaufwirtschaft mit möglichst geschlossenen Nährstoffzyklen ● Garantie der Einhaltung durch Rechtsvorschriften und Kontrollen ● Verbot ionisierender Bestrahlung ökologischer/biologischer Lebens- oder Futtermittel ● Verbot gentechnisch veränderter Organismen (GVO). Unvermeidbare Verunreinigungen bis 0,9 % sind nicht deklarierungspflichtig. 👉 Nicht berücksichtigt werden allerdings negative Öko-Bilanzfaktoren, wie insbesondere die durch lange Transportwege (neuseeländische Erdbeeren oder chinesische Äpfel) und den damit verbundenen Kühlungen entstehenden CO₂-Emissionen. |
Seit dem 1. Juli 2010 sind in der Europäischen Union ökologisch/biologisch erzeugte Produkte mit dem EU-BIO-Siegel verbindlich zu kennzeichnen. In die EU importierte Erzeugnisse können freiwillig, sofern diese nach einem gleichwertigen Standard produziert werden, gekennzeichnet werden. Das Logo soll in seiner Gestaltung "Natur" (grünes Blatt) und "Europa" (Europasterne) vermitteln. Das nationale sechseckige Bio-Signet und die unterschiedlichen Biologos der Anbauverbände dürfen weiterhin zusätzlich verwendet werden.
Nach den Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 2018/848 müssen Erzeugnisse aus ökologisch/biologischer Produktion mit dem Logo und der Codenummer nach dem Muster DE-ÖKO-999 (999 = Nummer der deutschen Kontrollbehörde oder Kontrollstelle) versehen werden. Der Codenummer folgt die Angabe des Ortes, an dem das landwirtschaftliche Erzeugnis produziert wurde, |