ELEKTROFAHRZEUGE
Man könnte denken, das "E" auf dem folgenden Plakettenmuster steht für "Europa". Weit gefehlt - der Kennbuchstabe "E" steht für "elektrisch betriebenes Fahrzeug" und kann auf Antrag zugeteilt und von der Zulassungsbehörde kostenpflichtig ausgegeben werden. Die Plakette mit 80 mm ∅ muss dann gut sichtbar auf der Rückseite des Fahrzeugs angebracht werden.Die gesetzlichen Vorschriften zu dieser Kennzeichnung sind bis zum 31.12.2026 befristet.

(im Sichtfeld wird das amtliche Kennzeichen eingetragen)

So gekennzeichnete Elektrofahrzeuge genießen im öffentlichen Straßenverkehr einige Privilegien.
Wenn dieses Zusatzeichen "frei" angebracht ist, gelten folgende Gestattungen:
● Bussonderfahrstreifen darf befahren werden.
● Ausnahmen bei den Verkehrsverbotszeichen 250, 251, 253, 255, 260 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
● Parken innerhalb gekennzeichneter Flächen im eingeschränkten Halteverbot erlaubt.
● Parken ohne Parkschein oder Parkscheibe wie in Parkzonen oder auf Gehwegen, ggf. mit Zeitbeschränkungen, erlaubt.
(Zeichen gemäß 365-65 StVO)
Die EU definiert mit Richtlinie 2014/94/EU vom 22.10.2014
Normalladepunkt als einen Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von höchstens 22 kW an ein Elektrofahrzeug übertragen werden kann, mit Ausnahme von Vorrichtungen mit einer Ladeleistung von höchstens 3,7 kW, die in Privathaushalten installiert sind oder deren Hauptzweck nicht das Aufladen von Elektrofahrzeugen ist und die nicht öffentlich zugänglich sind.
(Technische Mindestausstattung: Wechselstrom-Steckdosen (AC) oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach der Norm DIN EN 62196-2)
Schnellladepunkt als einen Ladepunkt, an dem Strom mit einer Ladeleistung von mehr als 22 kW an ein Elektrofahrzeug übertragen werden kann.
(Technische Mindestausstattung: Wechselstrom-Steckdosen (AC) oder Fahrzeugkupplungen des Typs 2 nach der Norm DIN EN 62196-3 und Gleichstrom-Steckdosen (DC) mit Kupplungen des "combined charging system Combo 2" nach der Norm DIN EN 62196-3)
Ladedauer von E-Fahrzeugakkus berechnen (ohne Berücksichtigung der Außentemperatur und Ladeverlusten)
Ladeleistung (kW = Kilowatt) |
50 kW-Akku Ladedauer 20 % → 80 % |
100 kW-Akku Ladedauer 20 % → 80 % |
Ladesäule/Ladepunkt |
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AC 2,3 kW | ca. 13 Std. : 2 Min. | ca. 26 Std. : 5 Min. | Haushaltssteckdose (230 V, 10 A) |
AC 3,7 kW | ca. 8 Std. : 6 Min. | ca. 16 Std. : 12 Min. | Wallbox in Wohnhäusern |
AC 11 kW | ca. 2 Std. : 43 Min. | ca. 5 Std. : 27 Min. | Wallbox in Wohnblocks, Öffentliche Normal-Ladesäulen |
AC 22 kW | ca. 1 Std. : 21 Min. | ca. 2 Std. : 43 Min. | Öffentliche Normal-Ladesäulen |
DC 50 kW | ca. 36 Minuten | ca. 1 Std. : 12 Min. | Schnellladesäulen (Autobahn) - höchsten 80 % |
DC 150 kW | ca. 12 Minuten | ca. 24 Minuten | Schnellladesäulen (Autobahn) - höchsten 80 % |
DC 350 kW | ca. 5 Minuten | ca. 10 Minuten | Schnellladesäulen (Autobahn) - höchsten 80 % |
Wie wird die Ladeleistung berechnet?
Ladeleistung AC 2,3 kW = Phasen (1) × Spannung (230 V Wechselstrom) × Stromstärke (10 A)
oder
Ladeleistung AC 11 kW = Phasen (3) × Spannung (230 V Wechselstrom) × Stromstärke (16 A)
oder
Ladeleistung DC 50 kW = Phasen (1) × Spannung (500 V Gleichstrom) × Stromstärke (100 A)
Hinweis für den E-Auto-Gebrauchtwagenkauf
Mit dem SoH-Wert (State of Helth = Gesundheitszustand) wird vom Batteriemanagement die prozentuale Restkapazität der ursprünglichen Akkukapazität angegeben. Die Restkapazität sinkt hauptsächlich infolge Alterung und Anzahl erfolgter Ladezyklen.Über die OBD (On Board Diagnose) kann dieser wichtige Alterungs-Kennwert abgerufen werden.