CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


GEFAHRGUT-KENNZEICHNUNG

Fahrzeuge, die ab einer bestimmten Menge Güter befördern von denen eine Gefahr für Lebewesen und Umwelt ausgehen kann, müssen als solche deutlich gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung erfolgt insbesondere deshalb, damit bei einem Unfall die Hilfsmannschaften die richtigen Maßnahmen treffen können (Klassifizierung nach ADR - Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße).

 

Gefahrklasse Gefahrengrade, Gefahrencodes, Gruppen
Klasse 1
mit
Unterklassen:
1.1, 1.2, 1.3,

Explosive Stoffe und Gegenstände
mit Explosivstoff
Klasse 1 (explodierende Bombe)

 

Unterklasse 1.4
Gefahrgut - Unterklasse 1.4
Unterklasse 1.5
Gefahrgut - Unterklasse 1.5
Unterklasse 1.6
Gefahrgut - Unterklasse 1.6

Verträglichkeitsgruppen der Stoffe und Gegenstände
A Zündstoff
B Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten.
C Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff
D Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem
Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen
E Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen)
F Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen) oder ohne treibende Ladung
G Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (außer Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weißen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten)
H Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält
J Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gel enthält
K Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstoff enthält
L Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der ein besonderes Risiko darstellt (z. B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwesenheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert
N Gegenstände, die nur extrem unempfindliche Stoffe enthalten
S Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende gefährliche Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, dass Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden.

Klasse 2
Entzündbare Gase
Klasse 2.1 (Flamme)

Nicht entzündbare,
nicht giftige Gase
Klasse 2.2 (Gasflasche)

Giftige Gase
Klasse 2.3 (Totenkopf)

Gefahrengrade (ohne Druckgaspackungen und Chemikalien unter Druck)

A erstickend
O oxidierend
F entzündbar
T giftig
TF giftig, entzündbar
TC giftig, ätzend
TO giftig, oxidierend
TFC giftig, entzündbar, ätzend
TOC giftig, oxidierend, ätzend. 

Gefahrengrade Druckgaspackungen

A erstickend
O oxidierend
F entzündbar
T giftig
C ätzend
CO ätzend, oxidierend
FC entzündbar, ätzend
TF giftig, entzündbar
TC giftig, ätzend
TO giftig, oxidierend
TFC giftig, entzündbar, ätzend
TOC giftig, oxidierend, ätzend.

Gefahrengrade Chemikalien unter Druck

A erstickend
F entzündbar
T giftig
C ätzend
FC entzündbar, ätzend
TF giftig, entzündbar.

Klasse 3
Entzündbare flüssige Stoffe

Klasse 3 (Flamme)
F Entzündbare flüssige Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
  F1 Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 °C
  F2 Entzündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt über 60 °C, die auf oder über ihren Flammpunkt erwärmt zur Beförderung aufgegeben oder befördert werden (erwärmte Stoffe)
F3
Gegenstände, die entzündbare flüssige Stoffe enthalten
FT Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
  FT1 Entzündbare flüssige Stoffe, giftig
  FT2 Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide)
FC Entzündbare flüssige Stoffe, ätzend
FTC Entzündbare flüssige Stoffe, giftig, ätzend
D Desensibilisierte explosive flüssige Stoffe
Klasse 4.1
Entzündbare feste Stoffe,
selbstzersetzliche Stoffe,
polymerisierende Stoffe und desensibilisierte explosive feste Stoffe

Klasse 4.1 (Flamme)
F Entzündbare feste Stoffe ohne Nebengefahr
  F1 organische Stoffe
  F2 organische Stoffe, geschmolzen
  F3 anorganische Stoffe
FO Entzündbare feste Stoffe, entzündend (oxidierend) wirkend
FT Entzündbare feste Stoffe, giftig
  FT1 organische Stoffe, giftig
  FT2 anorganische Stoffe, giftig
FC Entzündbare feste Stoffe, ätzend
  FC1 organische Stoffe, ätzend
  FC2 anorganische Stoffe, ätzend
D Desensibilisierte explosive feste Stoffe ohne Nebengefahr
DT Desensibilisierte explosive feste Stoffe, giftig
SR Selbstzersetzliche Stoffe
  SR1 Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
  SR2 Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist
PM Polymerisierende Stoffe
  PM1 Stoffe, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
  PM2 Stoffe, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
Klasse 4.2
Selbstentzündliche Stoffe

Klasse 4.2 (Flamme)
S Selbstentzündliche Stoffe ohne Nebengefahr
  S1 organische flüssige Stoffe
  S2 organische feste Stoffe
  S3 anorganische flüssige Stoffe
  S4 anorganische feste Stoffe
  S5 metallorganische Stoffe
SW Selbstentzündliche Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
SO Selbstentzündliche oxidierende Stoffe
ST Selbstentzündliche giftige Stoffe
  ST1 organische giftige flüssige Stoffe
  ST2 organische giftige feste Stoffe
  ST3 anorganische giftige flüssige Stoffe
  ST4 anorganische giftige feste Stoffe
SC Selbstentzündliche ätzende Stoffe
  SC1 organische ätzende flüssige Stoffe
  SC2 organische ätzende feste Stoffe
  SC3 organische ätzende flüssige Stoffe
  SC4 anorganische ätzende feste Stoffe
Klasse 4.3
Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln

Klasse 4.3 (Flamme)
W Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ohne Nebengefahr sowie Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
  W1 flüssige Stoffe
  W2 feste Stoffe
  W3 Gegenstände
WF1 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, flüssig
WF2 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, fest
WS Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, selbsterhitzungsfähig, fest
WO Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar (oxidierend) wirkend, fest
WT Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzünden (oxidierend) wirkend, fest
  WT1 flüssige Stoffe
  WT2 feste Stoffe
WC Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, ätzend
  WC1 flüssige Stoffe
  WC2 feste Stoffe
WFC Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln, entzündbar, ätzend.
Klasse 5.1
Entzündend (oxidierend)
wirkende Stoffe

Klasse 5.1 (Flamme über einem Kreis)
O Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe ohne Nebengefahr oder Gegenstände, die enthalten
  O1 flüssige Stoffe
  O2 feste Stoffe
  O3 Gegenstände
OF Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, entzündbar
OS Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, selbsterhitzungsfähig
OW Entzündend (oxidierend) wirkende feste Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
OT Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig
  OT1 flüssige Stoffe
  OT2 feste Stoffe
OC Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, ätzend
  OC1 flüssige Stoffe
  OC2 feste Stoffe
OTC Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe, giftig, ätzend.
Klasse 5.2
Organische Peroxide

Klasse 5.2 (Flamme über einem Kreis)
P1 organische Peroxide, für die keine Temperaturkontrolle erforderlich ist
P2 organische Peroxide, für die eine Temperaturkontrolle erforderlich ist.
Klasse 6.1
Giftige Stoffe

Klasse 6.1 (Totenkopf mit gekreutzten Beinen)
T
Giftige Stoffe ohne Nebengefahr
  T1 organische flüssige Stoffe
  T2 organische feste Stoffe
  T3 metallorganische Stoffe
  T4 anorganische flüssige Stoffe
  T5 anorganische feste Stoffe
  T6 Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide), flüssig
  T7 Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide), fest
  T8 Proben
  T9 sonstige giftige Stoffe
TF Giftige entzündbare Stoffe
  TF1 flüssige Stoffe
  TF2 flüssige Stoffe, die als Mittel zur Schädlingsbekämpfung (Pestizide) verwendet werden
  TF3 feste Stoffe
TS Giftige selbsterhitzungsfähige Stoffe
TW Giftige Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden
  TW1 flüssige Stoffe
  TW2 feste Stoffe
TO Giftige entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  TO1 flüssige Stoffe
  TO2 feste Stoffe
TC Giftige ätzende Stoffe
  TC1 organische flüssige Stoffe
  TC2 organische feste Stoffe
  TC3 anorganische flüssige Stoffe
  TC4 anorganische feste Stoffe
TFC Giftige entzündbare ätzende Stoffe
TFW Giftige entzündbare ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase bilden.
Klasse 6.2
Ansteckungsgefährliche Stoffe

Klasse 6.2 (Kreis, der von drei sichelförmigen Zichen überlagert wird)
I1 Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich für Menschen
I2 Ansteckungsgefährliche Stoffe, gefährlich nur für Tiere
I3 Klinische Abfälle
I4 Biologische Stoffe
Klasse 7
Radioaktive Stoffe
Kategorie I-WEISS
Klasse 7 I (Strahlensymbol)
Kategorie II-GELB
Klasse 7 II (Strahlensymbol)
Kategorie III-GELB
Klasse 7 III (Strahlensymbol)
Spaltbare Stoffe der Klasse 7
Klasse 7 (Spaltbare Stoffe)
Klasse 8
Ätzende Stoffe

Klasse 8 (Flüssigkeiten, die aus zwei Reagenzgläsern ausgeschüttet werden)
C1 - C11 Ätzende Stoffe ohne Nebengefahr und Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
C1 - C4 Stoffe sauren Charakters
  C1 anorganische flüssige Stoffe
  C2 anorganische feste Stoffe
  C3 organische flüssige Stoffe
  C4 organische feste Stoffe
 C5 - C8 Stoffe basischen Charakters
  C5 anorganische flüssige Stoffe
  C6 anorganische feste Stoffe
  C7 organische flüssige Stoffe
  C8 organische feste Stoffe
C9 - C10 Sonstige ätzende Stoffe
  C9 flüssige Stoffe
  C10 feste Stoffe
C11 Gegenstände
CF Ätzende entzündbare Stoffe
  CF1 flüssige Stoffe
  CF2 feste Stoffe
CS Ätzende selbsterhitzungsfähige Stoffe
  CS1 flüssige Stoffe
  CS2 feste Stoffe
CW Ätzende Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
  CW1 flüssige Stoffe
  CW2 feste Stoffe
CO Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe
  CO1 flüssige Stoffe
  CO2 feste Stoffe
CT Ätzende giftige Stoffe nd Gegenstände, die solche Stoffe enthalten
  CT1 flüssige Stoffe
  CT1 flüssige Stoffe
  CT2 feste Stoffe
  CT3 Gegenstände
CFT Ätzende entzündbare giftige flüssige Stoffe
COT Ätzende entzündend (oxidierend) wirkende giftige Stoffe.
Klasse 9
Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände

Klasse 9 (Sieben senkrechte Striche in der oberen Häfte)

Klasse 9 (Sieben senkrechte Striche in der oberen Häfte. Unten beschädigte Lithiumbatterie)
M1 Stoffe, die beim Einatmen als Feinstaub die Gesundheit gefährden können
M2 Stoffe und Gegenstände, die im Brandfall Dioxine bilden können
M3 Stoffe, die entzündbare Dämpfe abgeben
M4 Lithiumbatterien
M5 Rettungsmittel
M6 - M8 Umweltgefährdende Stoffe
  M6 Wasserverunreinigende flüssige Stoffe
  M7 Wasserverunreinigende feste Stoffe
  M8 Genetisch veränderte Mikroorganismen und Organismen
M9 - M10 Erwärmte Stoffe
  M9 flüssige Stoffe
  M10 feste Stoffe
M11 Andere Stoffe und Gegenstände, die während der Beförderung eine Gefahr darstellen und nicht unter die Definition einer anderen Klasse fallen.
Begrenzte Mengen im Straßen-, Schienen- und Seeverkehr
Begrenzte Menge
Kennzeichen für Versandstücke, die begrenzte Mengen enthalten.
Begrenzte Mengen im Luftverkehr
Begrenzte Menge Luftverkehr
Kennzeichen für Versandstücke, die begrenzte Mengen enthalten, gemäß Teil 3 Kapitel 4 der Technischen Anweisungen der ICAO
Quelle: ADR - Internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße in der ab 3. Januar 2018 geltenden Fassung

 

Warntafel 40 x 30 cm Beförderung im erwärmten Zustand Umweltgefährdende Stoffe (Fisch und Baum) Abfallbeförderung Freigestellte Menge
Beispiel: Gefahrentafel für Benzin)
Rückstrahlende orangefarbene Warntafel am Fahrzeug..
40 cm × 30 cm.
Hinweis! Für Eisenbahn-Kesselwagen mit verflüssigten Gasen ist ein 30 cm breiter, umlaufender, orangefarbener Farbstreifen vorgeschrieben, damit Rangierer und Bergungsmannschaften bereits aus der Ferne erkennen können, dass der Kesselwagen besonders zu behandeln ist.
Kennzeichen für Stoffe, die in erwärmten Zustand befördert werden.
Gefahr von Verbrennungen durch Hitze..
Kennzeichnung für umweltgefährdende Stoffe. Gefahr für Gewässer oder Kanalisation.
(Symbole: toter Fisch + abgestorbener Baum)
(rahmenloses Schild)
Kennzeichnung für Abfallbeförderungen nach § 10 AbfVerbrG Abfallverbringungsgesetz)
In freigestellten Mengen (Excepted Quantities) verpackte gefährliche Güter.

Obere Hälfte kennzeichnet die Gefahr (33) - auch Kemlerzahl

Gefahrnummer 2 = Entweichen von Gas durch Druck oder chemische Reaktion
Gefahrnummer 3 = Entzündbarkeit von flüssigen Stoffen (Dämpfen) und Gasen oder selbsterhitzungsfähiger flüssige Stoffe (z. B. Benzin, Diesel)
Gefahrnummer 4 = Entzündbarkeit von festen Stoffen oder selbsterhitzungsfähiger fester Stoffen
Gefahrnummer 5 = Oxidierende (brandfördernde) Wirkung
Gefahrnummer 6 = Giftigkeit oder Ansteckungsgefahr
Gefahrnummer 7 = Radioaktivität
Gefahrnummer 8 = Ätzwirkung
Gefahrnummer 9 = Gefahr einer spontanen heftigen Reaktion
Gefahrnummer 0= keine weitere Gefahr
Die Verdoppelung einer Ziffer weist grundsätzlich auf die Zunahme der Gefahr hin. Einige Doppelziffern oder Dreifachziffern  haben eine besondere Bedeutung (z. B. 26 = giftiges Gas, 263 = giftiges Gas, entzündbar, 33 = leicht entzündbarer flüssiger Stoff - Flammpunkt unter 23 °C, 70 = radioaktiver Stoff)
Ist der Ziffer ein "X" vorangestellt, so reagiert das transportierte Produkt in gefährlicher Weise auf Wasser, Nebel, Schnee (Löscharbeiten!).

Untere Hälfte bezeichnet den transportierten Stoff  (1203)
(UN-Nummer), der von den Hilfsmannschaften aus einem Katalog zu erfahren ist.
Beispiele:
0048 Sprengkörper
0333 Feuerwerkskörper
1005 Ammoniak, wasserfrei
1011 Butan
1017 Chlor
1090 Aceton
1133 Klebstoffe
1202 Dieselkraftstoff, Gasöl, leichtes Heizöl
1203 Benzin oder Ottokraftstoff
1223 Kerosin
1300 Terpentinölersatz
1306 Holzschutzmittel, flüssig
1779 Ameisensäure
1789 Chlorwasserstoffsäure (Salzsäure)
1830 Schwefelsäure
1962 Ethylen
1972 Methan oder Erdgas (tiefgekühlt, flüssig)
1977 Stickstoff, tiefgekühlt, flüssig
1978 Propan
2015 Wasserstoffperoxid
2059 Nitrocellulose, entzündbar
3295 Kohlenwasserstoff, flüssig
3312 Gas, tiefgekühlt, flüssig, entzündbar