HANDELSKLASSEN - RINDERSCHLACHTKÖRPER
Die gesetzliche Regelung von Handelsklassen von Rindfleisch (RindHKlV vom 12.11.2008) gilt für ganze, halbe und viertel Tierkörper von Rindern.
Die Etikettierung oder Kennzeichnung erfolgt durch Stempelung mit unverwischbarer,
ungiftiger Tinte. Die Kennzeichnung erfolgt in der Reihenfolge Kategoriebezeichnung, Buchstabe und Kennziffer der Handelsklasse.
HKL 🐄 | Fleischigkeitsklasse (mit Untergruppe) | ||
---|---|---|---|
E | E + E 0 E - |
vorzüglich | Alle Profile konvex bis superkonvex; außergewöhnliche Muskelfülle |
U | U + U 0 U - |
sehr gut | Profile insgesamt konvex, sehr gute Muskelfülle |
R | R + R 0 R - |
gut | Profile insgesamt geradlinig; gute Muskelfülle |
O | O + O 0 O - |
mittel | Profile geradlinig bis konkav; durchschnittliche Muskelfülle |
P | P + P 0 P - |
gering | Alle Profile konkav bis sehr konkav; geringe Muskelfülle |
HKL 🐄 | Fettklasse (mit Untergruppe) | ||
1 | 1 - 1 0 1 + |
sehr gering | keine bis sehr geringe Fettabdeckung |
2 | 2 - 2 0 2 + |
gering | leichte Fettabdeckung; Muskulatur fast überall sichtbar |
3 | 3 - 3 0 3 + |
mittel | Muskulatur mit Ausnahme von Keule und Schulter fast überall mit Fett abgedeckt; leichte Fettansätze in der Brusthöhle |
4 | 4 - 4 0 4 + |
stark | Muskulatur mit Fett abgedeckt, an Keule und Schulter jedoch noch teilweise sichtbar; einige deutliche Fettansätze in der Brusthöhle |
5 | 5 - 5 0 5 + |
sehr stark | Schlachtkörper ganz mit Fett abgedeckt; starke Fettansätze in der Brusthöhle |
Kategorien | |||
V | Kalbfleisch (bis 8 Monate alt) |
Fleisch mit Kalbfleischeigenschaften von Tieren, deren Schlachtkörper als Kälber zugeschnitten sind | |
Z | Jungrindfleisch (älter als 8, jedoch höchstens 12 Monate alt) |
Fleisch von anderen nicht ausgewachsenen männlichen und weiblichen Tieren | |
A | Jungbullenfleisch | Fleisch von ausgewachsenen (Lebendgewicht von mehr als 300 kg) jungen männlichen nicht kastrierten Tieren von weniger als zwei Jahren | |
B | Bullenfleisch | Fleisch von anderen ausgewachsenen männlichen nicht kastrierten Tieren | |
C | Ochsenfleisch | Fleisch von ausgewachsenen männlichen kastrierten Tieren | |
D | Kuhfleisch | Fleisch von ausgewachsenen weiblichen Tieren, die bereits gekalbt haben | |
E | Färsenfleisch | Fleisch von anderen ausgewachsenen weiblichen Tieren |
👉 Separatorenfleisch von Rindern ist als Folge des BSE-Skandals seit dem 1.10.2000 verboten.