CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


KRAFTFAHRZEUG-IDENTIFIZIERUNGSNUMMER

Seit dem Modelljahr 1980 ist die Kraftfahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) welteinheitlich 17-stellig.

Bis auf den Baujahr-Code ist der Aufbau dieser Ident-Nummer jedoch von Hersteller zu Hersteller verschieden. Es kann beispielsweise die Baureihe, Getriebeart, Karosserieart oder auch die Lenkerseite codiert sein.

Besonders beim Kauf eines Gebrauchtfahrzeuges muss die in den Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (vor dem 1.10.2005 Kfz-Schein und Kfz-Brief) angegebene Fahrgestellnummer mit dem Fabrikschild des Fahrzeuges auf Übereinstimmung verglichen werden.

Gemäß Verordnung (EU) Nr. 19/2011 vom 19.01.2011 ist die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) einmalig und zweifelsfrei einem bestimmten Kraftfahrzeug zuzuweisen. Die FIN ist durch Einprägen oder maschinelles Einschlagen auf dem Fahrgestell, dem Rahmen oder einem gleichwertigen Fahrzeugteil deutlich sichtbar auf der rechten Hälfte des Fahrzeugs anzubringen. Es können auch andere Techniken verwendet werden, sofern diese gegenüber Manipulation oder Fälschung gleichermaßen schützen.

 

Die FIN muss aus drei Gruppen bestehen (Die Buchstaben I, O und Q sind nicht zulässig):
 1. bis 3. Stelle:   Welt-Hersteller-Code (WMI — world manufacturer identification);
 4. bis 9. Stelle:   Baureihe und Motortyp (VDS — vehicle descriptor section);
10. bis 17. Stelle: fortlaufende Nummer (VIS — vehicle indicator section).

 

 WVW  000  1H  X  Y  W  123456
Weltherstellerschlüsselnummer-WMI  (Beispiel = VWAG Pkw)
(Für Deutschland ist der erste Buchstabe ein "W")
Beispiele: Audi: WAU, BMW: WBA, Daimler: WDD, Fiat: ZFA, Ford (D): WF0, Jaguar (GB): SAJ, MAN: WMA, Mercedes: WDB, Nissan (J): JN1, Opel: W0L, Renault (F): VF1, Seat (E): VSS
Füllzeichen 000 oder Modellcodierung wie Baureihe, Motortyp
Typ (Beispiel = Golf bzw. Vento)
X = Prüfziffer
Modelljahr (1.8. - 31.7. d.n.J.)
A = 1980 6 = 2006
B = 1981 7 = 2007
C = 1982 8 = 2008
D = 1983 9 = 2009
E = 1984 A = 2010
F = 1985 B = 2011
G = 1986 C = 2012
H = 1987 D = 2013
J = 1988 E = 2014
K = 1989 F = 2015
L = 1990 G = 2016
M = 1991 H = 2017
N = 1992 J = 2018
P = 1993 K = 2019
R= 1994 L = 2020
S= 1995 M = 2021
T = 1996 N = 2022
V = 1997 P = 2023
W = 1998 R = 2024
X =1999 S = 2025
Y = 2000 T = 2026
1 = 2001 V = 2027
2 = 2002 W = 2028
3 = 2003 X = 2029
4 = 2004 Y = 2030
5 = 2005 1 = 2031

Die Rückverfolgbarkeit muss über einen Zeitraum von 30 Jahren gewährleistet sein.

Produktionsort
(Ziffer oder Buchstabe;
(hier: Wolfsburg)
Fortlaufende Produktionsnummer
(jedes Modelljahr beginnt mit 000 001)

 

Link WMI-Herstellercode-Datenbank bei der NHTSA

 

Besonders die Baujahr-Entzifferung gibt Aufschluss darüber, in welchem Jahr das Fahrzeug tatsächlich produziert wurde. So kann gegebenenfalls ein Haldenfahrzeug entlarvt werden.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt aus dem Jahr 1997, darf ein Fahrzeug nur dann als Neuwagen bezeichnet werden, wenn dieses zum Zeitpunkt des Verkaufs höchstens ein Jahr alt ist. Das OLG Koblenz urteilte im Jahr 1999 gleichbedeutend.

Das OLG Köln urteilte hinsichtlich der Bezeichnung "Neuwagen" wie folgt: Zeichnet ein Nachfolgemodell eine so wesentliche Veränderung wie einen um 50 % größeren Tankinhalt aus, so gilt ein gekauftes Fahrzeug nicht mehr als "Neufahrzeug". Im Urteilsfall (Az. 22 U 180/04) stimmte das Gericht der Rückabwicklung des Kaufvertrages zu.

Nach einer BGH-Grundsatzdefinition (Az. ZR VIII ZR 227/02) gilt ein Fahrzeug als "fabrikneu", wenn zwischen Herstellung und Abschluss des Kaufvertrages nicht mehr als zwölf Monate liegen. Der Zustand eines Fahrzeugs, so die Begründung, verschlechtere sich auch unter optimalen Aufbewahrungsbedingungen allein durch Zeitablauf aufgrund Materialermüdung, Oxidation und anderen physikalische Veränderungen.

Neben der Identifizierungsnummer ist auch aus vielen im Fahrzeug eingebauten Plastikteilen das Produktionsdatum ersichtlich.

Das Reifenalter ist aus der DOT-Nummer auf der Reifenflanke ersichtlich.

 

Siehe hierzu unter dem Stichwort  Link AUTOREIFEN-KENNZEICHNUNG.

 

Oldtimer-Baujahrklassen der FIVA

Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) ordnet mindestens 30 Jahre alte historische Fahrzeuge aus bestimmten Perioden in Baujahrklassen ein. (Stand 2017)

Klasse A (Ancestor) BJ bis 31.12.1904
Klasse B (Veteran) BJ 1.1.1905 - 31.12.1918
Klasse C (Vintage) BJ 1.1.1919 - 31.12.1930
Klasse D (Post Vintage) BJ 1.1.1931 - 31.12.1945
Klasse E (Post War) BJ 1.1.1946 - 31.12.1960
Klasse F BJ 1.1.1961 - 31.12.1970
Klasse G BJ 1.1.1971 - mind. 30 Jahre (gültig ab 2010)