LASER - GEFÄHRDUNGSKLASSEN
Bei Laser fallen einem sofort die Lichtreflexe in einer Diskothek ein. Dabei spielt die Lasertechnologie in unserem Alltag eine viel größere Rolle, als wir glauben: Man findet Laser in der Bücherei und beim Einkaufen, im Büro und bei Ärzten.

(Lichtverstärkung durch induzierte Strahlungsemission)
Nach DIN EN 60825-1 wird der Begriff "Laser" wie folgt definiert:
Jedes Gerät, das dazu genutzt werden kann, elektromagnetische Strahlung im Wellenlängenbereich von 180 nm bis 1 mm primär durch den Vorgang der kontrollierten stimulierten Emission zu erzeugen oder zu verstärken.
Laserklasse | Definition | Beispiele |
---|---|---|
Klasse 1 |
Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich. 1. Laser, die so eingekapselt sind, dass ein Austritt von Strahlung vollständig verhindert wird (Industrielaser). 2. Laser mit sehr geringer Leistung (40 µW für blaues Licht). Diese Laser verursachen auch bei längerer Bestrahlung keine Schäden am Auge, selbst dann nicht, wenn optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) in den Strahlengang gehalten werden. Hinweis! Obwohl keine Schutzmaßnahmen zu treffen sind, sind Laser kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände. |
CD-Spieler, Fotoscanner, Laserpointer (Lichtzeigestab) Warnhinweis! |
Klasse 1M |
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von λ 302,.5 nm bis λ 4.000 nm. Die zugängliche Laserstrahlung ist für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Der Laser muss bei Bestrahlung des freien Auges ungefährlich sein. Wenn sich aber bei der Bestrahlung optische Instrumente im Strahlengang befinden, können Augenschäden auftreten. |
Scanner-Registrierkassen, Laserdrucker, Laserpointer Warnhinweis! |
Klasse 1C |
Diese neu eingeführte Klasse gilt ausschließlich für medizinische (kosmetische) Anwendungen. | Ausschließlich für medizinische Anwendungen mit direktem Hautkontakt. Haarentfernung, Tattooentfernung Warnhinweis! |
Klasse 2 |
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich (λ 400 nm bis λ 700 nm). Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) ungefährlich, auch für das Auge. Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von 400 - 700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1. Die Leistung der Laser der Klasse 2 ist auf 1 mW begrenzt. Das Auge ist durch den Lidschlussreflex, der aufgrund der Blendwirkung der Strahlung innerhalb von 0,25 s eintritt, vor Schädigungen bei einem zufälligen kurzzeitigen Hineinschauen in die Strahlung ausreichend geschützt. Dies gilt auch, wenn sich eine Lupe oder ein Fernglas im Strahlengang befinden. Absichtliches, anhaltendes Schauen in den Strahlengang sollte vermieden werden. Wenn der Laser auch Strahlung anderer Wellenlänge aussendet, muss sie für das Auge völlig ungefährlich sein. |
Laserpointer (Lichtzeigestab), Laser-Wasserwaage, Richtlaser, Lichtschranken Warnhinweis! |
Klasse 2M |
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im sichtbaren Spektralbereich von λ 400 nm bis λ 700 nm. Sie ist bei kurzzeitiger Einwirkungsdauer (bis 0,25 s) für das Auge ungefährlich, solange der Querschnitt nicht durch optische Instrumente (Lupen, Linsen, Teleskope) verkleinert wird! Zusätzliche Strahlungsanteile außerhalb des Wellenlängenbereiches von λ 400 - λ 700 nm erfüllen die Bedingungen für Klasse 1M. Laser mit niedriger Leistung bis 1 mW. Sie sind für das freie Auge aufgrund des Lidschlussreflexes ungefährlich. Wenn sich aber bei der Bestrahlung eine Lupe oder ein Fernglas im Strahlengang befinden, können Augenschäden auftreten. |
Disco-Laser, Entfernungsmessgeräte Warnhinweis! |
Klasse 3R |
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von λ 302,5 nm bis λ 106 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes der zulässigen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von λ 400 nm bis λ 700 nm. Die Laser dieser Klasse sind prinzipiell gefährlich für das Auge. Die Gefährlichkeit wird aber dadurch begrenzt, dass die Leistung im sichtbaren Bereich höchstens 5 mW betragen darf und außerhalb des sichtbaren Bereich höchstens das Fünffache der Leistung von Lasern der Klasse 1. |
Waffen-Ziellaser, Disco-Laser (Laserbrille notwendig), medizinische Laser Warnhinweis! |
Klasse 3B |
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, und in besonderen Fällen auch für die Haut. Die Strahlung von Lasern der Klasse 3B (mittlere Leistung) ist für das Auge sowohl bei direkter Einwirkung als auch bei Einwirkung von gespiegelter Strahlung gefährlich. Im oberen Leistungsbereich können diese Laser auch die Haut schädigen. Die Leistung ist auf 500 mW begrenzt. |
Show-Laser (Laserbrille notwendig), Warnhinweis! |
Klasse 4 |
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und Explosionsgefahr verursachen. Laser der Klasse 4 sind Hochleistungslaser. Ihre Strahlung ist so intensiv, dass bei jeglicher Art von Exposition der Augen oder der Haut mit Schädigungen zu rechnen ist. Außerdem besteht bei Lasern dieser Klasse Brand- und Explosionsgefahr. |
Medizinische und wissenschaftliche Anwendungen Technische Anwendungen (Laserbrille notwendig) Warnhinweis! |
Sicherheitsmaßnahmen
Niemals direkt in den Strahlengang blicken.
Im Laserbereich sind gut reflektierende Flächen zu vermeiden.
Besonders am Arbeitsplatz sind vorgeschriebene Laserschutzbrillen unbedingt zu tragen.
Laserpointer (Achtung vor Importen) keinesfalls Kindern zum Spielen überlassen.