Pflegebedürftig im Sinne des § 14 SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder
psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.
Die Pflegebedürftigkeit orientiert sich ausschließlich an den Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und den Fähigkeiten der
Betroffenen und wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) anhand eines standardisierten Punktekataloges in
6 pflegerelevanten Lebensbereichen festgestellt. Das Ergebnis der Begutachtung führt über ein Punkte- und Gewichtungssystem zu einer Einstufung in eine der 5 Pflegegrade
(PG 1, PG 2, PG 3, PG 4, PG 5).
Pflegegrade und Leistungen pro Monat ab 1.1.2022
Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
zugrunde liegende Punktzahl aufgrund der Gutachterbewertung (gilt nicht für Kinder 0 - 18 Monate)
12,5 bis unter 27 Gesamtpunkte
27 bis unter 47,5 Gesamtpunkte
47,5 bis unter 70 Gesamtpunkte
70 bis unter 90 Gesamtpunkte
90 bis 100 Gesamtpunkte
Beschreibung des Grades der Pflegebedürftigkeit
geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Geldleistung ambulant Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, auch Angehörige
-
316 €
545 €
728 €
901 €
Sachleistung ambulant (häusliche Pflegehilfe wie ambulante Pflegeeinrichtungen)
-
724 €
1.363 €
1.693 €
2.095 €
Entlastungsbetrag ambulant (zweckgebunden)
bis 125 €
bis 125 €
bis 125 €
bis 125 €
bis 125 €
Leistung bei vollstationärer Pflege
125 €
770 €
1.262 €
1.775 €
2.005 €
Pflegehilfsmittel bei häuslicher Pflege
bis 40 €
bis 40 €
bis 40 €
bis 40 €
bis 40 €
notwendige Ersatzpflege (bis zu 6 Wochen)
Leistungen nach § 28a SGB XI
1.774 €
1.774 €
1.774 €
1.774 €
Kurzzeitpflege in einer vollstationären Einrichtung (bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr)
bis zu 125 € (Entlastungsbetrag)
bis 1.774 €
bis 1.774 €
bis 1.774 €
bis 1.774 €
Zuschuss für Umbaumaßnahmen in Haus oder Wohnung
bis 4.000 € je Maßnahme
bis 4.000 € je Maßnahme
bis 4.000 € je Maßnahme
bis 4.000 € je Maßnahme
bis 4.000 € je Maßnahme
Zuschlag für den zu zahlenden Eigenanteil für die Pflegekosten (nicht für Unterkunft, Verpflegung, Investitionskosten) nach Dauer des Aufenthaltes
Bis 12 Monate: 5 % Mehr als 12 Monate: 25 % Mehr als 24 Monate: 45 % Mehr als 36 Monate: 70 %
In folgenden 6 Bereichen erfolgt vom MDK die Begutachtung
Schweregrad der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten:
● keine Beeinträchtigungen
● geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen
● erhebliche Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen
● schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen
● umfassende Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen.
1. Mobilität
Positionswechsel im Bett
stabile Sitzposition halten
Aufstehen aus sitzender Position und Umsetzen
Fortbewegen innerhalb des Wohnbereiches
Treppensteigen.
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Personen aus dem näheren Umfeld erkennen
örtliche Orientierung
zeitliche Orientierung
Gedächtnis
mehrschrittige Alltagshandlungen ausführen oder steuern
Entscheidungen im Alltagsleben treffen
Sachverhalte und Informationen verstehen
Risiken und Gefahren erkennen
elementare Bedürfnisse mitteilen
Aufforderungen verstehen
sich an einem Gespräch beteiligen.
3. Verhaltensweisen und psychischen Problemlagen
Motorisch geprägte Verhaltensauffälligkeiten
nächtliche Unruhe
selbstschädigendes und autoaggressives Verhalten
Beschädigung von Gegenständen
physisch aggressives Verhalten gegenüber anderen Personen
verbale Aggression
andere vokale Auffälligkeiten
Abwehr pflegerischer oder anderer unterstützender Maßnahmen
Ausscheiden (Toilette oder Toilettenstuhl benutzen
Folgen einer Harninkontinenz bewältigen sowie Umgang mit Dauerkatheter und Urostoma
Folgen einer Stuhlinkontinenz bewältigen sowie Umgang mit Stoma)
Bestehen gravierender Probleme bei der Nahrungsaufnahme, die einen außergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebedarf im Bereich der Ernährung auslösen (nur bei Kindern von 0- 18 Monaten).
5. Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen in Bezug auf
Medikation, Injektionen
Versorgung intravenöser Zugänge
Absaugen oder Sauerstoffgabe
Einreibungen, Kälte- und Wärmeanwendungen
Messung und Deutung von Körperzuständen
körpernahe Hilfsmittel
Verbandswechsel und Wundversorgung
Wundversorgung bei Stoma
regelmäßige Einmalkatheterisierung
Nutzung von Abführmethoden
Therapiemaßnahmen in häuslicher Umgebung
zeit- und technikintensive Maßnahmen in häuslicher Umgebung
Arztbesuche
Besuch anderer medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen,
zeitlich ausgedehnter Besuch medizinischer oder therapeutischer Einrichtungen und Besuch von Einrichtungen zur Durchführung von Frühförderung (nur bei Kindern).
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Tagesablauf gestalten und an Veränderungen anpassen
Ruhen und Schlafen
sich beschäftigen
in die Zukunft gerichtete Planungen vornehmen
Interaktion mit Personen im direkten Kontakt
Kontaktpflege zu Personen außerhalb des direkten Umfeldes.
Die zusätzlichen Abfragen 7 und 8 werden für die Erstellung eines individuellen Versorgungsplanes erhoben und fließen nicht in die Bewertung ein und beeinflussen somit
auch nicht den Grad der Pflegebedürftigkeit.
7. Außerhäusliche Aktivitäten
das Verlassen und das Fortbewegen außerhalb der Wohnung
die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Nahverkehr
das Mitfahren in einem PKW
die Teilnahme an kulturellen, religiös en oder sportlichen Veranstaltungen
der Besuch von Schule, Kindergarten, Arbeitsplatz oder einer Werkstatt für behinderte Menschen
der Besuch einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege oder eines Tagesbetreuungsangebotes
die Teilnahme an sonstigen Aktivitäten mit anderen Menschen.
8. Im Bereich der Haushaltsführung
das Einkaufen für den täglichen Bedarf
die Zubereitung einfacher Mahlzeiten
einfache und aufwändige Aufräum- und Reinigungsarbeiten einschließlich Wäschepflege
die Nutzung von Dienstleistungen
der Umgang mit finanziellen und Behördenangelegenheiten.