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Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


RÖNTGENSTRAHLUNG  ☢

So wie es für Temperatur- oder Entfernungsbezeichnungen für jedermann verständliche Einheiten-Bezeichnungen gibt, existieren auch Einheiten für ionisierende Strahlungen. An dieser Stelle wird die biologische Strahlenwirkung (Äquivalentdosis) auf den menschlichen Körper beschrieben - sie wird in der abgeleiteten SI-Einheit

Sievert (㏜) angegeben.

Bezeichnet wird die in einer bestimmten Zeit aufgenommene Dosis dividiert durch die Zeit:
Sv/Jahr oder mSv/Jahr (Millisievert pro Jahr).

Der menschliche Körper ist neben natürlichen Strahlenexpositionen auch künstlichen Strahlenexpositionen ausgesetzt, hier insbesondere die durch Röntgenuntersuchungen. Mit der nachfolgenden Aufzählung soll deutlich gemacht werden, wie eine Röntgenuntersuchung im Verhältnis zu anderen Strahlenexpositionen einzuordnen ist. Wenn ihr Arzt die Aussage macht, die vorzunehmende Untersuchung entspricht lediglich der Strahlenbelastung eines Urlaubsfluges von x Stunden, dann wissen sie immer noch nicht wie harmlos oder wie schädlich die Röntgenuntersuchung sein wird.

Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen

Warnung vor
radioaktiven Stoffen
oder ionisierenden Strahlen
 

Ionisierende Strahlungsquelle Ø (Jahres-)dosis
1  Sv = 1.000  mSv = 1.000.000 µSv
Schwellendosis für die Auslösung von Erkrankungen keine
Sekundentod (Ausfall des Zentralen Nervensystems) > 100 Sv einmalig
Tödliche (letale) Dosis beim Menschen > 10 Sv einmalig
Starke Strahlenbelastung beim Menschen (50 % der Erkrankten sterben infolge starker Schädigung innerhalb eines Monats) > 4 Sv einmalig
Ab diesem Schwellenwert treten akute Strahleneffekte auf (z. B. Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen) > 1 Sv einmalig
Reaktorunfall Tschernobyl (Ukraine) 26.4.1986 um 01:23:49
Für den besonders betroffenen Münchener Raum für das erste Jahr nach dem Unfall, 0,1 mSv
bezogen auf die gesamte Lebenszeit (Erwachsene) 0,7 mSv
bezogen auf die gesamte Lebenszeit (Kleinkinder). 0,8 mSv
Mittlere Strahlenexposition durch abgelagerte Radionuklide für Deutschland (Erwachsene) 0,03 - 0,05 mSv
Mittlere Strahlenexposition durch abgelagerte Radionuklide für Deutschland (Kleinkinder) 0,04 - 0,06 mSv
Forschung, Technik, Haushalt < 0,01 mSv/a
Kerntechnische Anlagen < 0,01 mSv/a
Atombomben-Fallout < 0,01 mSv/a
Gesamte, durchschnittliche natürliche und zivilisatorische Strahlenbelastung (D) 4 mSv/a
Gesamte, durchschnittliche natürliche Strahlenbelastung (D)
   (Die Spannbreite beträgt, abhängig von Wohnort, Ernährungs- und Lebensgewohnheiten, ca. 1 bis zu 10 mSv/a)
2,1 mSv/a
Nahrungsaufnahme 0,3 mSv/a
Kosmische Strahlung in Meereshöhe 0,3 mSv/a
Inhalation des radioaktiven Edelgases Radon und seinen Zerfallprodukten 1,1 mSv/a
Terristische Strahlung (Im Freien 0,1 mSv; in Gebäuden 0,3 mSv) 0,4 mSv/a
Zivilisatorische Strahlenexposition (medizinische und technische Anwendungen) 1,9 mSv/a
2-Stundenflug in 12.000 m Höhe 0,01 mSv
20 Flugstunden im Jahr (Urlaubsflüge) 0,1 mSv
Flugpersonal (Grenzwert StrlSchV 20 mSv/a) > 5 mSv
Beruflich strahlenexponierte Personen (Grenzwert StrlSchV 20 mSv/a) 1,5 mSv
Berufslebensdosis (Grenzwert StrlSchV) 400 mSv
Zahnaufnahme 0,01 mSv
Kieferdarstellung mittels DVT (Digitaler Volumentomographie) 0,05 mSv
Knochendichtemessung (DXA) < 0,01 - 0,03 mSv
Thorax-Aufnahme (Brustkorb) 0,02 - 0,07 mSv
Extremitäten (Arme, Beine) < 0,01 mS
Schulter 0,013 mSv
Becken 0,27 mSv
Lendenwirbelsäule 0,28 mSv
Mammografie 0,36 mSv
Bauchraum (Abdomen) 0,34 mSv
Dünndarm 4,6 mSv
Dickdarm (Kolon) 5,7 mSv
Thrombusaspiration nach Schlaganfall 6,3 mSv
Bein-Becken-Phlegografie 0,54 mSv
ERCP (Galle und Bauchspeicheldrüse) 2,8 mSv
Koronarangiografie 3,2 mSv
Arteriografie Becken-Bein 4,5 mSv
CT Hirnschädel 1,6 mSv
CT Carotis-Angiografie 4,0 mSv
CT Brustkorb (Thorax) 5,1 mSv
CT Lunge (Hochkontrastdarstellung) 1,3 mSv
CT Angiografie gesamte Aorta 10 mSv
CT Bauchraum (Abdomen) und Becken 11 mSv
CT Lendenwirbelsäule-Knochen 5,6 mSv
Szintigrafie Schilddrüse 0,9 mSv
PET - Positronen-Emissions-Tomografie (Onkologie) 4,6 mSv
Belastung durch den Rauch von 20 Zigaretten/täglich 8,8 mSv/a
Feuerwehr-Einsatz zum Schutz von Sachwerten (FwDV 500 08/2004) 15 mSv/Einsatz
Feuerwehr-Einsatz zur Abwehr von Gefahren für Menschen und zur Verhinderung einer wesentlichen Schadenausweitung
(FwDV 500 08/2004)
100 mSv/Einsatz
 und Kalenderjahr
Feuerwehr-Einsatz zur Rettung von Menschenleben
(FwDV 500 08/2004)
250 mSv/Einsatz
 und Menschenleben
Bei einer Ultraschalluntersuchung (Sonografie, US) oder
Magnetresonanztomografie (MRT), auch Kernspintomografie genannt
keine Strahlenbelastung
Bei den Organ-Dosisangaben werden individuelle Faktoren, wie z. B. Geschlecht, Alter, Konstitution eines individuellen Patienten nicht berücksichtigt.
Quelle Organdosen überwiegend: Bundesamt für Strahlenschutz (Orientierungshilfe für bildgebende Verfahren 3., überarbeitete Auflage Empfehlung der Strahlenschutzkommission Verabschiedet in der 300. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 27. Juni 2019)

 

Aus den jetzt gewonnenen Erkenntnissen kann geschlossen werden, dass die Angst vor einer zusätzlichen Strahlenbelastung durch Röntgen-Untersuchungen im Rahmen eines medizinisch notwendigen Diagnoseverfahrens unbegründet ist, wenngleich das allgemeine Strahlenrisiko besteht.

 

X-ray

 

Wie die Beispiele zeigen, ist eine Thoraxaufnahme mit 0,02 bis 0,04 mSv deutlich niedriger als die natürliche Strahlenbelastung (kosmische und terristische Strahlenbelastung) von 0,7 mSv im Jahr und bedeutet daher ein kaum erhöhtes Risiko für die Bildung von Karzinomen (Krebsgeschwülste) oder Leukämie (Krebs blutbildender Organe).

Anders sieht es allerdings bei einer auf Röntgenstrahlen basierten Computertomographie (CT) aus. Bei dieser Untersuchungsmethode wird bereits mit nur einer Untersuchung die natürliche Strahlenbelastung erreicht oder sogar um ein Vielfaches überschritten. Gegenüber einer Thorax-Aufnahme ist die Strahlenbelastung 100 bis 1.000-mal höher.

Da keine ungefährliche Schwellendosis für die Auslösung von Krebserkrankungen oder genetischen Schäden festgesetzt wurde, wird davon ausgegangen, dass auch die natürliche Strahlung entsprechende zusätzliche Erkrankungen hervorruft.

 

Meine Strahlenbelastung der vergangenen 12 Monate berechnen
mSv
mSv
mSv
mSv
mSv

Σ =           


Ungefährer Zeitraum der natürlichen Strahlenexposition (2,1 mSv pro Jahr), der zu einer vergleichbaren effektiven Dosis führt:
0

 

 

Zum Schutz vor unnötigen Strahlenbelastungen, sprich Röntgenaufnahmen, wird in § 4, Abs. 2 der Strahlenschutzverordnung eine Rechtfertigung für jede Strahlenbelastung verlangt:

"Medizinische Strahlenexpositionen im Rahmen der Heilkunde, Zahnheilkunde oder der medizinischen Forschung müssen einen hinreichenden Nutzen erbringen, wobei ihr Gesamtpotenzia an diagnostischem oder therapeutischem Nutzen, einschließlich des unmittelbaren gesundheitlichen Nutzens für den Einzelnen und des Nutzens für die Gesellschaft, abzuwägen ist gegenüber der von der Strahlenexposition möglicherweise verursachten Schädigung des Einzelnen."

 

Briefmarke zum Gedenken an Röntgen
Briefmarke zum Gedenken an Wilhelm-Conrad-Röntgen

X = X-ray (englische Bezeichnung für Röntgenstrahlen)
Da Röntgen bei seiner Entdeckung nicht wusste, um welche Art von Strahlen es sich handelte, nannte er diese X-Strahlen. "X" steht allgemein für "unbekannt". In Deutschland wurden zu seinen Ehren die von ihm entdeckten Strahlen in "Röntgenstrahlen" umbenannt, im Ausland wurde der Terminus "X-Strahlen" beibehalten.

 

👉 Bei einer Röntgenuntersuchung ist der untersuchten oder behandelten Person ein Röntgenpass anzubieten, der Eintragungen über den Zeitpunkt der Untersuchung, die untersuchte Körperregion, die Art der Untersuchung und den untersuchenden Arzt enthält. Ist der Patient bereits in Besitz eines freiwillig geführten Röntgenpasses, so sind vom untersuchenden Arzt die entsprechenden Eintragungen dort vorzunehmen.

Quelle: § 28 Abs. 2 Röntgenverordnung - RöV