SKIPISTEN- UND LOIPENMARKIERUNGEN
Die Skipisten werden international zunächst nach dem Schwierigkeitsgrad farblich gekennzeichnet.So bedeuten die Farben …
⬤ Grün = Sehr leichte Pisten, insbesondere für Anfänger gut geeignet.
⬤ Blau = Leichte Pisten, Neigung bis 25 %
⬤ Rot = Mittelschwere Pisten, Neigung bis 40 %
⬤ Schwarz = Schwere Pisten, Neigung über 40 %
| Streckenmarkierungsschilder | |||
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| Skiroutenkennzeichnung | Die Ziffern auf den blauen, roten oder
schwarzen Pistenmarkierungsschildern kennzeichnen eine bestimmte Piste oder Loipe. Zusätzliche kleine, fortlaufende Ziffern dienen als Markierungspunkt bei Unfällen. Die Nummerierung erfolgt immer talwärts |
Pistenrand-Kennzeichnung Die Pfeile in den Schwierigkeitsfarben ⬤ ⬤ ⬤ ⬤ weisen zur Mitte hin. |
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| Warnschilder | |||
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| Allgemeines Gefahrenschild | Warnung vor Engstelle | Warnung vor Kreuzung | Warnung vor Kreuzung mit Schlepplift |
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| Warnung vor Pistengeräten und Motorschlitten im Einsatz | Warnung vor Pistengerät am Seil im Einsatz | Warnung vor Beschneiungsgerät im Einsatz | Warnung vor Absturzgefahr |
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| Warnung vor Absturzgefahr in Gletscherspalte | Warnung vor dünnem Eis | Warnung vor Gegenverkehr | Warnung vor Halfpipe |
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| Warnung vor Funpark | Warnung vor alpinen Gefahren | ||
| Gebotsschilder | |||
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| Route für aufsteigende Tourengeher benutzen | Maulkorb- und Leinenpflicht | Loipe nur in klassischer Technik benutzen | Route für Schneeschuhwanderer |
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| Skiständer/Skidepot benutzen | Winterwanderweg benutzen | Naturrodelbahn benutzen | |
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| M033 Sicherheitsbügel des Sessellifts schließen | P034 Sicherheitsbügel des Sessellifts öffnen | M035 Im Fall eines Sturzes Schleppspur sofort verlassen | M036 Skispitzen anheben |
| Verbotsschilder | |||
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| Für Fußgänger verboten | Rodeln verboten | Funsportgerät verboten | Skifahren verboten |
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| Snowboard fahren verboten | Befahren des Waldes und/oder des Wildschutzgebietes verboten | Aufstieg für Tourengeher verboten | Schneeschuhwandern verboten |
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| P037 Schlepplift-Loipe nicht verlassen | P038 Schaukeln im Sessel verboten | ||
| Lawinenschilder | |||
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| Lawinenwarntafel (erhöhte oder akute Lawinengefahr) Diese Warntafeln stehen oft in lawinengefährdeten Bereichen an gesperrten Pisten, vor ungesicherten Skirouten oder im ungeschützten Berggelände. Beim Verlassen der Piste oder Loipe besteht erhöhte Lawinengefahr. |
Gesperrt Diese Piste oder Loipe darf weder befahren noch begangen werden. Es besteht Lebensgefahr |
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| FIS-Verhaltensregeln für Ski-Langläufer | FIS-Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder |
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1. Rücksichtnahme auf die anderen Jeder Langläufer muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen 3. Wahl von Spur und Piste Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Langläufer in Gruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen. 4. Überholen Überholt werden darf rechts oder links. Der vordere Läufer braucht nicht auszuweichen. Er sollte aber ausweichen, wenn er es gefahrlos kann. 5. Gegenverkehr Bei Begegnungen hat jeder nach rechts auszuweichen. Der abfahrende Langläufer hat Vorrang 6. Stockführung Beim Überholen, Überholt werden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen. 7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse Jeder Langläufer muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten seinem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Er muss einen genügenden Sicherheitsabstand zum vorderen Läufer einhalten. Notfalls muss er sich fallen lassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. 8. Freihalten der Loipen und Pisten Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Ein gestürzter Langläufer hat die Loipe/Piste möglichst rasch freizumachen. 9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder zur Hilfeleistung verpflichtet. 10. Ausweispflicht Jeder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |
1. Rücksichtnahme auf die anderen Skifahrer und Snowboarder Jeder Skifahrer und Snowboarder muss sich so verhalten, dass er keinen anderen gefährdet oder schädigt. 2. Beherrschung der Geschwindigkeit und der Fahrweise Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf Sicht fahren. Er muss seine Geschwindigkeit und seine Fahrweise seinem Können und den Gelände-, Schnee- und Witterungsverhältnissen sowie der Verkehrsdichte anpassen. 3. Wahl der Fahrspur Der von hinten kommende Skifahrer und Snowboarder muss seine Fahrspur so wählen, dass er vor ihm fahrende Skifahrer und Snowboarder nicht gefährdet. 4. Überholen Überholt werden darf von oben oder unten, von rechts oder von links, aber immer nur mit einem Abstand, der dem überholten Skifahrer oder Snowboarder für alle seine Bewegungen genügend Raum lässt. 5. Einfahren, Anfahren und hangaufwärts Fahren Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in eine Skiabfahrt einfahren, nach einem Halt wieder anfahren oder hangaufwärts schwingen oder fahren will, muss sich nach oben und unten vergewissern, dass er dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann 6. Anhalten Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich freimachen. 7. Aufstieg und Abstieg Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen. 8. Beachten der Zeichen Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierung und die Signalisation beachten. 9. Hilfeleistung Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet. 10. Ausweispflicht Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben. |
👉 Die FIS-Regeln haben zwar keinen Gesetzescharakter, können jedoch bei der Klärung von Versicherungs- bzw. Schadenersatzfragen herangezogen werden. In Italien sind übrigens seit 2004 einige FIS-Regeln, teilweise abweichend, verbindlich und haben Gesetzescharakter. Hier gilt auch eine Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren.







































