CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


STÖRFALLKATEGORIEN IN KERNKRAFTWERKEN

Um über die Sicherheit von Kernkraftwerken (KKW) zu jeder Zeit informiert zu sein, sind die Betreiber von KKW aufgefordert, bei Betriebsstörungen jeder Art, den zuständigen Aufsichtsbehörden eine Meldung über das Ausmaß einer Störung zu machen.

Es erfolgt eine bundeseinheitliche Einstufung (Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung - AtSMV) in eine der nachfolgenden Störfallkategorien.

 

Störfall-          Meldepflichtiges Ereignis
kategorie

 

S (Sofort)      Bei dieser Kategorie liegt ein Sicherheitsmangel vor, der verlangt, dass der Aufsichtsbehörde sofort eine Meldung zu erstatten ist und von dieser wiederum unverzüglich die Einleitung von geeigneten Sofortmaßnahmen zur Abwendung der Gefahr erfordern. Meldefrist: unverzüglich, spätestens am 5. Werktag.

 

E (Eilt)           Sicherheitstechnisch bedeutende Vorkommnisse, die jedoch keine Sofortmaßnahmen der Aufsichtsbehörde auslösen. Die Ursache einer so eingestuften Störung, verlangt eine schnelle Klärung und Behebung. Meldefrist: innerhalb von 24 Stunden.

 

N (Normal)    Die Überwiegend mit "N" eingestuften Störfälle, gehen nicht über routinemäßige betriebstechnische Störungen  hinaus. Auch geringste Abweichungen vom normalen Betriebsablauf werden erfasst. Ein Eingreifen der Aufsichtsbehörde ist grundsätzlich nicht erforderlich. Meldefrist: innerhalb von 5 Werktagen.

 

V (Vor Beladung des Reaktors mit Brennelementen)

In diese Kategorie fallen alle Vorkommnisse, die sich während der Errichtung eines KKW ereignen.
Meldefrist: innerhalb von 10 Werktagen.

 

Beim Bau eines KKW sind die Konstruktion und die Auswahl der Baumaterialien so vorzunehmen, dass bei einem GAU (Größter anzunehmender Unfall), der in einem KKW auftreten kann, Mensch und Umwelt keinen gefährdenden Strahlungen ausgesetzt werden können.

Somit muss die Anlage unkontrollierten Störungen im Reaktorbetrieb genauso standhalten wie von außen einwirkenden Einflüssen.

Beispiele hierfür: Erdbeben, Absturz von bemannten oder unbemannten  Flugkörpern, Sabotage, gezielter Beschuss im Falle eines Krieges.

 

INES = International nuclear event scale

 

International werden Störfälle und Unfälle in KKW in 8 Stufen eingeteilt (INES-Skala)
0 Keine sicherheitstechnische Bedeutung Keine Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit außerhalb der Anlage
1 Störung Keine Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit außerhalb der Anlage
2 Störfall Keine Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit außerhalb der Anlage
3 Ernster Störfall Sehr geringe Strahlenfreisetzung
4 Unfall Geringe Strahlenfreisetzung
5 Ernster Unfall Einsatz einzelner Katastrophenschutzmaßnahmen
6 Schwerer Unfall Voller Einsatz der Katastrophenschutzmaßnahmen
7 Katastrophaler Unfall Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt in einem weiten Umfeld.
Umgangssprachlich als Super-GAU bezeichnet.

 

👉 Der Unfall in Tschernobyl (Ukraine) im Jahr 1986 sowie die durch einen Tsunami ausgelöste Nuklearkatastrophe in Fukushima (Japan) im Jahr 2011 wurden beispielsweise der INES-Stufe 7 zugeordnet.

 

Warnung vor Radioaktivität (DIN 4844-2)
Warnung vor Radioaktivität (Allgemeines Symbol)
Warnung vor Radioaktivität (ISO 21482)
Ergänzendes Warnzeichen vor hochradioaktiven Strahlenquellen (HRQ)

Da das allgemeine Warnsymbol oft als Kleeblatt (engl.: trefoil) oder Propeller interpretiert wird und wurde, gab es immer wieder Verwechslungen mit lebensgefährlichen bis hin zu solchem mit tödlichem Ausgang. So beispielsweise bei ungesichert abgestellten Abfallbehältern mit radioaktiv kontaminiertem Inhalt oder bei ausrangierten Geräten der Medizintechnik.
Daher wurde für Geräte oder Messinstrumente von denen hohes gesundheitliches Gefährdungspotenzial ausgeht, ein neues Piktogramm kreiert, dass auch für Kinder deutbar, auf die extreme Gefährlichkeit aufmerksam macht.

Mit den zusätzlichen Strahlungspfeilen, dem Totenkopfsymbol und der Aufforderung zur Flucht wird auf die potentielle tödliche Gefahr unmissverständlich hingewiesen.

 

Information bei einer radiologischen Notstandssituation

Anlage XIII zu §§ 51 und 53 Strahlenschutzverordnung - StrlSchV (Auszug)

 

Information der Bevölkerung

1. Die Information an die Bevölkerung erstreckt sich auf die folgenden Angaben, soweit

diese im konkreten Ereignisfall relevant sind:

a) Informationen über die eingetretene Notstandssituation und nach Möglichkeit über deren Merkmale (wie Ursprung, Ausbreitung, voraussichtliche Entwicklung);

b) Schutzanweisungen, die je nach Fall insbesondere die Beschränkung des Verzehrs bestimmter, möglicherweise kontaminierter Nahrungsmittel, einfache Hygiene- und Dekontaminationsregeln, das Verbleiben im Haus, die Verteilung und Verwendung von Schutzwirkstoffen sowie Vorkehrungen für den Fall der Evakuierung zum Inhalt haben und gegebenenfalls mit Sonderanweisungen für bestimmte Bevölkerungsgruppen verbunden werden;

c) Empfehlungen zur Zusammenarbeit im Rahmen der Anweisungen und Aufrufe der zuständigen Behörden;

d) Benennung der für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung sowie für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden.

2. Geht der Notstandssituation eine Vorwarnstufe voraus, so erhält die Bevölkerung, die im Falle einer radiologischen Notstandssituation möglicherweise betroffen sein wird, bereits auf dieser Stufe Informationen und Anweisungen wie z. B.:

- die Aufforderung, Rundfunk- oder Fernsehgeräte einzuschalten;
- vorbereitende Anweisungen für Institutionen, die besondere Gemeinschaftsaufgaben zu erfüllen haben;
- Empfehlungen für besonders betroffene Berufszweige.

 

Jodblockade der Schilddrüse zur Verhinderung von Schilddrüsenkrebs

Wird beispielsweise bei einem nuklearen Unfall radioaktives Jod (wissenschaftlich = Iod) freigesetzt, so werden durch behördliche Ausgabestellen bevorratete Jodtabletten (hochdosierte Kaliumiodid- oder Kaliumiodat-Tabletten) ausgegeben. Diese sollen dann von den Bürgern erst nach Aufforderung und in der entsprechenden Dosis einmalig eingenommen werden. Die Einnahme verhindert, dass die Schilddrüse infolge Sättigung kein weiteres kontaminiertes Jod mehr aufnehmen kann und dadurch bestmöglich geschützt wird. Die Einnahme muss innerhalb von acht Stunden nach dem Einatmen von radioaktivem Jod erfolgen. Danach schadet die Tabletteneinnahme mehr, als das sie schützt.
Die Dosis ist für die unterschiedlichen Personengruppen abgestuft: Für Geburt bis 1 Monat, 1 Monat bis 3 Jahre und älter als 12 Jahre bis 45 Jahre, Schwangere und Stillende unabhängig vom Alter. Bei älteren Personen wird wegen den zu erwartenden heftigen Nebenwirkungen auf die gezielte Jodblockade verzichtet. Hinweis: Mit handelsüblichen Nahrungsergänzungsmitteln oder über die Nahrungsaufnahme sind zur Jodblockade die erforderlichen Dosishöhen nicht erreichbar.
Bitte beachten, Jodtabletten schützen nicht vor anderen radioaktiven Stoffen.
Quelle: Verwendung von Jodtabletten zur Jodblockade der Schilddrüse bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod. Empfehlung der Strahlenschutzkommission (SSK)