WAFFEN - KENNZEICHNUNGEN
Gewerbsmäßige Hersteller von Schusswaffen, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind, sind nach den Vorschriften des Waffengesetzes (WaffG) verpflichtet, auf mindestens einem wesentlichen Teil der Waffe deutlich sichtbar und dauerhaft folgende Angaben und Kennzeichnungen anzubringen:
1. den Namen, die Firma oder eine eingetragene Marke eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
2. das Herstellungsland (zweistelliges Landeskürzel nach ISO 3166)
3. die Bezeichnung der Munition oder, wenn keine Munition verwendet wird, die Bezeichnung der Geschosse,
4. bei Importwaffen zusätzlich das Einfuhrland (Landeskürzel nach ISO 3166) und das Einfuhrjahr und
5. eine fortlaufende Nummer (Seriennummer). Diese Seriennummer ist bei zusammengesetzten Langwaffen auf dem Lauf und bei zusammengesetzten Kurzwaffen auf dem Griffstück anzubringen.
Modellwaffen, die funktions- aber nicht schussfähig sind, brauchen diese Art der Kennzeichnung nicht. Es handelt sich um keine Waffen im Sinne des Schusswaffengesetzes und dürfen so auch ohne Altersbeschränkung erworben werden. Modellwaffen werden so gefertigt, dass Optik, Gewicht und die Art wie sie sich anfühlen, dem scharfen Vorbild so nah wie möglich kommen. Wer Interesse hat, solch eine nicht schussfähige Waffe zu kaufen, kann zum Beispiel im Online-Shop von Räer stöbern. Dieser Army Shop ist Anbieter für Bundeswehrbekleidung, Bundeswehrbekleidung, Dekowaffen und alles Mögliche an Zubehör aus Armeebeständen. Man sollte sich allerdings erkundigen, ob man diese Art Waffen mit sich herumführen darf und welche Papiere man dann dabei haben sollte.
Feuerwaffen, Böller sowie höchstbeanspruchte Teile müssen einer amtlichen Prüfung (Beschussprüfung) unterzogen werden. Dabei wird die Waffe auf das Vorhandensein gesetzlicher Kennzeichnungen (siehe oben), Haltbarkeit, Funktionssicherheit und Maßhaltigkeit geprüft und werden bei bestandener Prüfung mit dem amtlichen Beschusszeichen versehen.
Weiterhin ist, falls zutreffend, das Prüfzeichen für die Stahlschrotprüfung anzubringen.
Beschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen, die zum Verschießen von Munition mit Nitropulver bestimmt sind.N = Nitrozellulose |
Verstärkter Beschuss bei Waffen mit glatten Läufen oder höchstbeanspruchten Teilen, die zum Verschießen von Munition mit überhöhtem Gasdruck bestimmt sind. |
Beschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen, die zum Verschießen von Schwarzpulver bestimmt sind.PN = poudre noir (Schwarzpulver) |
Beschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen, bei denen zum Antrieb ein entzündbares flüssiges oder gasförmiges Gemisch oder eine Treibladung verwendet wird. |
Instandsetzungsbeschuss bei Feuerwaffen oder höchstbeanspruchten Teilen, die erneut zu prüfen sind. |
Freiwilliger Beschuss |
Beschuss bei Böllern |
Prüfzeichen für Handfeuerwaffen zum Verschießen von Stahlschrotmunition mit verstärkter Ladung |
Ab 1.1.2022 ersetzen CIP-Beschusszeichen (C.I.P. = Commission Internationale Permanente) aufgrund von internationalen Harmonisierungsbestrebungen in Deutschland den bisherigen Bundesadler. | |||||||
Zusätzlich muss das zutreffende Ortszeichen der zuständigen Behörde angebracht werden.
Hannover (besteht nicht mehr) |
Kiel |
Köln |
Mellrichstadt |
München |
Suhl |
Ulm |
Braunschweig |
Und letztendlich das Jahreszeichen. Dieses besteht aus den beiden letzten Ziffern der Jahreszahl, denen die Monatszahl angefügt werden kann. Auf Antrag können die beiden Ziffern der Jahreszahl durch die
Buchstaben A = 0, B = 1, C = 2, D = 3, E = 4, F = 5, G = 6, H = 7, I oder J = 8, K = 9 verschlüsselt werden.
Zulassungszeichen für Handfeuerwaffen, Schussapparate und Einsteckläufe nach § 7 BeschussV und für nicht tragbare Geräte nach § 24 Abs. 1 (PTB = Physikalisch-Technische Bundesanstalt) |
Zulassungszeichen CIP | ||
Zulassungszeichen für bauartgeprüfte
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 8 Abs. 1 BeschussV und Zusatzgeräte zu diesen Waffen zum Verschießen pyrotechnischer Geschosse. Mindestens 18-Jährige dürfen PTA-Waffen, sogenannte SRS-Waffen, in Verbindung mit einem "Kleinen Waffenschein" (KlWS) und Personalausweis bestimmungsgemäß führen und nutzen. |
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Waffen mit einer Bewegungsenergie bis höchstens 7,5 Joule (z. B. CO₂-Waffen, Druckluft-, Softair- oder Paintballwaffen) sind nach waffenrechtlichen Vorschriften mit dem "F" im Fünfeck zu kennzeichnen. |
Beschussverordnung (BeschussV) - BGBl. 2006 Teil I Nr. 32 vom 18. Juli 2006
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§ 37 WaffG Anzeigepflichten
Wer Waffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnis bedarf,
1. beim Tode eines Waffenbesitzers, als Finder oder in ähnlicher Weise,
2. als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Gerichtsvollzieher oder in ähnlicher Weise in Besitz nimmt, hat dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Waffen - Munitionskennzeichnungen