CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


WEIN  🍇

Die Weinverordnung gestattet die zusätzliche Kennzeichnung gehobener Qualitätsweine - nach entsprechender Prüfung - mit dem "Deutschen Weinsiegel" der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft e.V. (DLG) oder anderen zugelassenen Gütezeichen.

Besonders für den unerfahrenen und gelegentlichen Weintrinker ist dieses eine willkommene Einkaufs- oder Entscheidungshilfe.

 

Geschmacksrichtungen









rot für liebliche
bis süße Weine
grün für
halbtrockene Weine
gelb für
trockene Weine
Die Weinsiegel ziert der römische Gott der Fruchtbarkeit und des Weins Bacchus.

 

Geschmacksangaben Restzuckergehalt
trocken
sec
asciutto
dry
höchstens 9 Gramm/Liter
halbtrocken
demi-sec
abboccato
medium dry
höchstens 18 Gramm/Liter
lieblich
moelleux
amabile
medium
höchstens 45 Gramm/Liter
süß
doux
dolce
sweet
mindestens 45 Gramm/Liter

 

Qualitätsstufen deutscher Weine

 

Wein (Wein ohne engere Herkunftsangabe) (vor dem 1.8.2009: Tafelwein)

Diese niedrigste Qualitätsstufe muss in allen deutschen Anbaugebieten einen natürlichen Mindestalkoholgehalt von 5 % vol (In der Weinbauzone B, dazu gehört Baden, 6 % vol) aufweisen.

 

Landwein

Die zur Weinherstellung verwendeten Trauben müssen zu mindestens 85 % aus dem Landweingebiet stammen, dessen Bezeichnung der Wein trägt.

Bezeichnungen von festgelegten Landweingebieten:

1. Ahrtaler Landwein, 2. Badischer Landwein, 3. Bayerischer Bodensee-Landwein, 4. Brandenburger Landwein, 5. Landwein Main, 6. Landwein der Mosel, 7. Landwein Neckar, 8. Landwein Oberrhein, 9. Landwein Rhein, 10. Landwein Rhein-Neckar, 11. Landwein der Ruwer, 12. Landwein der Saar, 13. Mecklenburger Landwein, 14. Mitteldeutscher Landwein, 15. Nahegauer Landwein, 16. Pfälzer Landwein, 17. Regensburger Landwein, 18. Rheinburgen-Landwein, 19. Rheingauer Landwein, 20. Rheinischer Landwein, 21. Saarländischer Landwein, 22. Sächsischer Landwein, 23. Schleswig-Holsteinischer Landwein, 24. Schwäbischer Landwein, 25. Starkenburger Landwein, 26. Taubertäler Landwein.

 

QbA-Weine  (Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete)

Im Gegensatz zu Prädikatsweinen, dürfen Qualitätsweine b.A. mit Traubenmost (Süßreserve) angereichert werden. Hierdurch wird eine Steigerung des Alkoholgehaltes und des Geschmacks erreicht.

Weinanbaugebiete in der Bundesrepublik Deutschland:

Ahr, Baden, Franken, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz, Rheingau, Rheinhessen, Saale-Unstrut, Sachsen, Württemberg.

Bei diesen Qualitätsweinen ist auch der Zusatz "Qualitätswein garantierten Ursprungs" (Q.g.U.) möglich, soweit es sich um typische Rebsortenweine der Qualitätsstufe QbA in bestimmten Anbaugebieten oder Teilregionen handelt.

 

Prädikatsweine umfassen folgende Prädikatsstufen:

Kabinett (Wein ohne Vornahme von Anreicherungen) natürlicher Mindestalkoholgehalt 7 % vol
Spätlese (vollreife Weintrauben, die in einer späten Lese geerntet worden sind)
Auslese (vollreife oder edelfaule Weintrauben)
Beerenauslese (edelfaule oder wenigstens überreife Beeren) natürlicher Mindestalkoholgehalt 5,5 % vol
Trockenbeerenauslese (TBA) (weitgehend eingeschrumpfte edelfaule Beeren)
Eiswein (Trauben müssen bei der Lese und Kelterung gefroren sein)

Der Anteil des Restzuckergehaltes ist bei der Stufe "Kabinett" am geringsten und bei der Stufe "Trockenbeerenauslese" am höchsten.
Die Prädikatsstufen sind hauptsächlich auf den Erntezeitpunkt zurückzuführen. Je länger die Trauben reifen umso mehr qualitätssteigernde Aromen bilden sich.

 

Classic signalisiert einen trockenen, gebietstypischen Qualitätswein eines Jahrgangs von gehobener Qualität. Die einzige Rebsorte muss in Verbindung mit der Bezeichnung "Classic" angegeben werden.
Der natürliche Mindestalkoholgehalt des zur Herstellung verwendeten Mostes liegt 1% vol über dem Mindestalkoholgehalt der für das bestimmte Anbaugebiet vorgeschrieben ist, in dem die Weintrauben geerntet worden sind.
Der Gesamtalkoholgehalt beträgt mindestens 12 % vol (11,5 % vol bei Weintrauben die im bestimmten Anbaugebiet Mosel geerntet worden sind) und enthält höchstens 15 Gramm/Liter Restzucker.
Geschmacksangaben (z. B. "halbtrocken") sind nicht zulässig.

Amtliche Prüfungsnummer bei Qualitätsweinen (A.P. Nr.)
A.P. Nr.  3 111 333 123 18

Kennziffer der Prüfstelle (3 = Trier)

Gemeinde des Antragsstellers/Abfüllers

Betriebsnummer des Antragstellers/Abfüllers

Füllung eines Betriebes (fortlaufende Nummer)

Jahreszahl der Antragstellung (Jahr der Abfüllung)

Ein der A.P.Nr. vorangestelltes "L" kennzeichnet diese zusätzlich als Link Los  

Link Kennzeichnung von Zutaten, die allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen auslösen können.

 

Tabelle zur Ermittlung des natürlichen Alkoholgehaltes in Volumenprozent aus dem Oechslegrad
°Oe % vol Alkohol °Oe % vol Alkohol °Oe % vol Alkohol °Oe % vol Alkohol
40 4,4 70   9,1   95 13,0 125 17,7
45 5,2 75   9,8 100 13,8 130 18,4
50 5,9 76 10,0 105 14,5 135 19,2
55 6,7 80 10,6 110 15,3 140 20,0
60 7,5 85 11,4 115 16,1 145 20,8
65 8,3 90 12,2 120 16,9 150 21,5
Umrechnung in Gramm pro Liter Alkohol: % vol × 7,89
Umrechnung in % vol Alkohol: Gramm pro Liter Alkohol × 0,1267
Mit einer Öchslewaage wird das spezifische Gewicht und damit der Zuckergehalt von Trauben- und Obstsaft gemessen. Die Oechslegrade (benannt nach Ferdinand Öchsle - 1774 bis 1852) zeigen an, um wie viel Gramm ein Liter Most bei einer Temperatur von 20 °C schwerer ist als ein Liter Wasser.
Beispiel: Spezifisches Gewicht vom Wasser: 1,000 - spezifisches Gewicht des Mostes: 1,042 entspricht somit 42 °Oe.  
Berechnung
: (Mostdichte in g/cm³ 1,042 × 1000) -1000.

Vom Mostgewicht lässt sich wiederum der natürliche Alkoholgehalt errechnen bzw. ableiten.
Mit Hilfe eines Refraktometers führt der Lichtbrechungs-Index zur Bestimmung des Zuckergehaltes.

 

Qualitätsstufen französischer Weine

Vin de Table (VdT) Wein ohne Herkunftsbezeichnung
  Landwein
  apellation d'origine vin délimité de qualité supérieure (Wein gehobener Qualität)
A.O.C.  apellation d'origine contrôllée (kontrollierte und garantierte Ursprungsbezeichnung)

 

Qualitätsstufen italienischer Weine

Vin de Pays (VdP)
V.D.Q.S.
Vino da Tavola (VdT)  Wein ohne Herkunftsbezeichnung
Vino Tipico (IGT) Landwein
D.O.C. denominazione di origine controllata (kontrollierte Ursprungsbezeichnung)
D.O.C.G.

denominazione di origine controllata e garantita (kontrollierte und garantierte Ursprungsbezeichnung)

 

Qualitätsstufen spanischer Weine

Vino de Mesa Wein ohne Herkunftsbezeichnung
Vino de la Tierra Landwein
D.O.  denominación de origen (kontrollierte Ursprungsbezeichnung)
D.O.C.a. denominación de origen calificada (Spitzengruppe)

 

Qualitätsstufen portugiesischer Weine

Vinho de Mesa Wein ohne Herkunftsbezeichnung
Vinho Regional Landwein
D.O.C. denominação de origem controlada (kontrollierte Ursprungsbezeichnung)

 

Qualitätsstufen griechischer Weine

Cava; Retsina; Epitrapezos Oenos Wein ohne Herkunftsbezeichnung
Topikos Oenos Landwein
O.P.E. Onomasias Proelevseos Elegchomeni (kontrollierte Ursprungsbezeichnung)
O.P.A.P. Onomasias Proelevseos Anoteras Piotitos (gehobene Qualität mit Ursprungsbezeichnung)

 

Qualitätsstufen ungarischer Weine

Asztali borok Wein ohne Herkunftsbezeichnung
Minöségi borok Qualitätswein
Különleges minöségü borok Wein besonderer Qualität
Tokajer-Wein Für das Anbaugebiet Tokaj gelten strenge Anbauvorschriften.
(Wein der Könige - König der Weine)

 

KMW = Klosterneuburger Mostwaage (Umrechnung: ° Oechsle : 4,98 = ca. ° KMW)

 

Qualitätswein b.A. (15° KMW); Kabinett (17° KMW); Spätlese (19° KMW); Auslese (21° KMW); Beerenauslese (25° KMW); Eiswein (25° KMW - nur gefrorene Beeren; Strohwein (25° KMW - drei Monate Lufttrocknung der Beeren auf Stroh oder Schilf); Ausbruch (27° KMW - edelfaule Beeren); Trockenbeerenauslese (30° KMW)

Heuriger  Der neue Wein (Jungwein) wird von Martini (11. November) zum Heurigen und bleibt es bis zum nächsten Martini - dann wird er zum "alten". Der Jahrgang ist anzugeben.