KREBS-KODEX
Europäischer Kodex gegen Krebs.
Die Initiative Europa gegen den Krebs hat einen Punktekatalog erstellt, der helfen soll, Risiken in der Lebensführung zu erkennen, zu verringern und zu vermeiden. Wer bei sich ein oder mehrere Risiken erkennt, kann durch Umstellung der Lebensführung das Krebsrisiko zwar nicht verhindern, dazu ist dieses Krebskrankheitsbild zu komplex, jedoch deutlich verringern.
Der folgende Punktekatalog soll dazu beitragen, das Bewusstsein gegen die Krebsrisiken zu schärfen.
● Rauchen Sie nicht; wenn Sie rauchen, hören Sie auf zu rauchen. Wenn Sie nicht zu rauchen aufhören, rauchen Sie nicht in Gegenwart von Nichtrauchern.
● Vermeiden Sie Übergewicht.
● Verpflichten Sie sich, jeden Tag eine körperlich anstrengende Betätigung.
● Erhöhen Sie Ihren tätlichen Verzehr an abwechslungsreichen Obst- und Gemüsesorten; essen Sie täglich mindestens fünf Portionen. Begrenzen Sie die Nahrungsaufnahme von tierischen Fetten.
● Wenn Sie Alkohol trinken, ob Bier, Wein oder Spirituosen, verringern Sie Ihren Verbrauch auf zwei Getränke pro Tag, wenn Sie ein Mann sind und ein Getränk pro Tag, wenn Sie eine Frau sind.
● Achten Sie auf die Vermeidung übermäßiger Sonneneinstrahlung. Es ist besonders wichtig, Kinder und Jugendliche zu schützen. Personen, die zu Sonnenbrand neigen, müssen lebenslange Schutzmaßnahmen treffen.
● Befolgen Sie genauestens Vorschriften zur Gefahrenverhinderung gegenüber bekannten krebsverursachenden Substanzen. Befolgen Sie alle Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften über Substanzen, die Krebs verursachen können. Befolgen Sie die Ratschläge der nationalen Strahlenschutzkommissionen.
● Frauen ab 25 Jahren sollten an Gebärmutterhalskrebs Screening teilnehmen.
Dies sollte im Rahmen von Programmen mit Qualitätskontrollverfahren erfolgen,
die in Einklang mit den europäischen Leitlinien zur Qualitätssicherung bei
Zervikal-Vorsorgeuntersuchungen stehen.
● Frauen ab 50 Jahren sollten an Brustkrebs-Screening
teilnehmen.
Dies sollte im Rahmen von Programmen mit Qualitätssicherungsverfahren erfolgen,
die in Einklang mit den Richtlinien der Europäischen Union für die
Qualitätssicherung bei der Mammographie-Screening stehen.
● Männer und Frauen ab dem 50.
Lebensjahr sollten am Dickdarmkrebs-Screening teilnehmen.
Dies sollte innerhalb von Programmen mit
Qualitätssicherungsverfahren erfolgen.
● Nehmen Sie an Impfprogrammen gegen Hepatitis-B-Virusinfektionen teil.
© Copyright Europe Against Cancer 2003 (freie Übersetzung der 3. Version 2003)
TNM-Tumorklassensystem (Stadieneinteilung - Staging)
Mit dem TNM-System wird Ärzten und Patienten eine systematische Einordnung eines bösartigen Tumors bei erstmaliger Feststellung und im Verlauf der folgenden Behandlungen möglich und erlaubt aufgrund des jeweiligen TNM-Status die Beurteilung und Einleitung weiterer gezielter Behandlungsmethoden.
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Tumorgröße(Gewebswucherung |
0 |
is |
1 |
2 |
3 |
4 |
X |
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kein Tumor |
lat. "in situ" "am Ort" |
Größe: |
Größe: |
Größe: |
Ø Größe: |
keine Aussage möglich |
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Nodus (Lymphknotenbefall) |
0 |
1 |
2 |
3 |
X |
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kein Befall |
1-3 Knoten |
4-9 Knoten |
> 10 Knoten |
keine Aussage möglich |
|||
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Metastasen (Tochtergeschwulst) |
0 |
1 |
X |
Der Sitz der Metastasen wird bei M1 mit diesen Organkürzeln angegeben (z.B. M1HEP = Metastasen in der Leber): PUL = Lunge, OSS = Knochen, HEP = Leber, BRA = Hirn, LYM = Lymphknoten, MAR = Knochenmark, PLE = Pleura, PER = Bauchfell, ADR = Nebenniere, SKI = Haut, SPL = Milz, OTH = andere, GEN = Generalisierte Metastasierung |
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keine Anzeichen für Metastasen |
Tumor hat auch andere Organe befallen |
keine Aussage möglich |
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Therapiearten: OP = Operation, RAD = Bestrahlung, CHE = Chemotherapie, KNTR = Knochenmarkstransplantation, STAMM = Stammzelltransplantation, IMM = Immuntherapie SCHM = Schmerztherapie, PSY = Psychoonkologie, ATH=Andere Therapie
Klassifikation krebserregender Stoffe der Internationalen Krebsforschungsagentur (IARC) bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) |
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Gruppe 1 |
Krebserzeugend für den Menschen (107) z.B. Solarien- und UV-Strahlung, Radon-222, Formaldehyde, Arsen, Asbest, Tabak, Helicobacter pylori |
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Gruppe 2A |
Wahrscheinlich krebserregend für den Menschen (58) z.B. Acrylamide |
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Gruppe 2B |
Möglicherweise krebserregend für den Menschen (249) z.B. Furan, Chloroform, Blei, extrem niederfrequente Magnetfelder |
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Gruppe 3 |
Nicht klassifizierbar hinsichtlich seiner Karzinogenität für den Menschen (512) z.B. Kohlenstaub, Captan, Diazepam, Hepatitus-D-Virus (HDV) |
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Gruppe 4 |
Wahrscheinlich nicht karzinogen beim Menschen (1) z.B. Caprolactam |
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>>> PDF-Liste nach Alphabet (englisch) Klassifikation der IARC |
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