GAS- UND PARTIKELFILTERKLASSEN
Heimwerkern wird bei der Ausübung bestimmter Tätigkeiten zur Abwendung von Gefahren für die Gesundheit die Verwendung von Gehörschutz, Augenschutz, Händeschutz auch der Schutz vor dem Einatmen gefährlicher Partikel (Schleifstaub!, Mineralfasern!) oder Dämpfe (Lösemittel in Lacken!) empfohlen.
Im gewerblichen Arbeitsbereich sind die gesetzlichen Vorschriften sowie die Empfehlungen und Vorschriften der zuständigen Berufsgenossenschaft zu befolgen. Im Schadensfall können bei Nichtbefolgung die Gewährung von finanziellen Entschädigungen versagt oder deutlich eingeschränkt werden.
Welcher Filtertyp geeignet ist, zeigt nachfolgende Tabelle (EN 14387:2004+A1):

Gasfiltertyp | Kennfarbe | Hauptanwendungsbereiche | |||
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A | braun | Organische Gase und Dämpfe - Siedepunkt > 65 °C (z. B. Lösemittel, leichte Pflanzenschutzmittel) |
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B | grau | Anorganische Gase und Dämpfe (z. B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Hydrogensulfid) |
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E | gelb | Schwefeldioxid, Hydrogenchlorid |
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K | grün | Ammoniak |
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ABEK | br | gr | gb | gn | Kombinierter Schutz von A, B, E, K |
AX | braun | Organische Gase und Dämpfe - Siedepunkt ≤ 65 °C (z. B. Lösemittel, leichte Pflanzenschutzmittel) "Nur für einmaligen Gebrauch" |
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SX | violett | Spezielle Gase (wie auf dem Filter herstellerseits angegeben) |
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NO-P3 | blau | Stickoxide (z. B. NO, NO2, NOX) "Nur für einmaligen Gebrauch" |
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weiß | |||||
Hg-P3 | rot | Quecksilber (Dampf) "Maximale Gebrauchszeit 50 Stunden" |
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weiß | |||||
CO Klassen: CO 20, CO 60, CO180 |
schwarz | Kohlenmonoxid (z. B. Auspuffgase) Klasse 20 (CO 20), Klasse 60 (CO 60) und Klasse 180 (CO 180) "Nur für einmaligen Gebrauch" Klasse 60 (CO 60 W) und Klasse 180 (CO 180 W) Mehrfache Verwendung innerhalb 1 Woche möglich (W = intermittierende Prüfung) |
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Reaktor P3 | orange | Radioaktives Jod DIN 3181 |
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weiß | |||||
-P1, -P2, -P3 Beispiel AX-P1 |
weiß | Partikel | |||
Um eine den Anforderungen entsprechende ausreichende Funktion zu gewährleisten, sind Gasfilter mit einem Verfallsdatum (zwischen 3 und 5 Jahren) versehen und dürfen danach nicht mehr verwendet werden. Geöffnete Gasfilter sind nach spätestens 6 Monaten zu ersetzen. |
Filtertyp | für Partikel | für Gase und Dämpfe | Stoffgruppe |
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Halbmasken bis zum 30-fachen Grenzwert; Vollmasken bis zum 400-fachen Grenzwert |
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P 1 FFP1 R oder NR |
gering (≘ 80 %) (Halbmaske bis zum 4-fachen AGW-Wert *) |
maximal: 0,1 Vol.-% (1.000 ppm) |
inerte Stoffe (Bohr- und Meißelstaub bei der Bearbeitung von Baustoffen, Feinstaub vom Sägen, Kehren, Schleifen, Mehlstaub) |
P 2 FFP2 R oder NR |
mittel (≘ 94 %) (Halbmaske bis zum 10-fachen und Vollmaske bis zum 15-fachen AGW-Wert *) |
maximal: 0,5 Vol.-% (5.000 ppm) |
mindergiftige Stoffe (Dämmstoffe, Hartholzstaub, Bleistaub, Schweiß- und Metallrauch, Sprühnebel bei der Verarbeitung von Farben und Lacken, Hochdruck-Dampfstrahlen, Unkraut- und Insektenvernichtungsmittel, Pflanzenschutzmittel, Austausch von Bremsbelägen) |
P 3 FFP3 R oder NR |
groß (≘ 99,95 %) (Halbmaske bis zum 30-fachen und Vollmaske bis zum 400-fachen AGW-Wert *) |
maximal: 1,0 Vol.-% (10.000 ppm) |
giftige und hochgiftige Stoffe (wie bei P 2, zusätzlich Asbest, Keramikfaserprodukte, Isolier- und Dämmstoffe, Buchenholzstaub, Eichenholzstaub, Schimmelentfernung, Mikroorganismen wie Bakterien, Viren, Pilzsporen) |
Zusatzbuchstaben: V (valved = Ausatemventil) - Verhindert das Beschlagen von Brillengläsern.R (reusable = wiederverwendbar). NR (not reusable = nicht wiederverwendbar). FFPx D (Jede Maske, die für mehr als eine Arbeitsschicht eingesetzt wird, muss mit einem "D" (Prüfung mit Dolomitstaub) gekennzeichnet sein.) |
FFP = Filtering facepiece MNS = Mund-Nasen-Schutz
AGW = Arbeitsplatzgrenzwert i.S. der Gefahrstoffverordnung - GefStoffV § 3 (6) - Bis 31.12.2004 MAK-Wert

👉 Beim Abschleifen von lasiertem Holz werden die in jeder Lasur enthaltenen Kobaltverbindungen freigesetzt. Da der eingeatmete Staub Krebs erzeugen kann, ist unbedingt ein geeigneter Atemschutz zu tragen. Die gleichen Vorsichtsmaßnahmen sind auch beim Sägen oder Schleifen von Eichen- und Buchenholz zu treffen.
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In Zusammenhang mit den Begriffen Luftverschmutzung, Feinstaub und Schwebstaubwird neben µm-Größenbezeichnungen auch die englische Bezeichnung
PM (p articulate matter = partikelförmige Materie) verwendet. Darunter sind u. a. Staubteilchen, Dieselrußpartikel,
Zigarettenrauch, Tonerpartikel und andere Aerosol-Partikel zu verstehen.
Die Angabe PM10 entspricht 10 Mikrometer (10 µm) Ø und ist ab dieser Größenordnung lungenschädlich.
Partikel die kleiner als 0,1 Mikrometer (0,1 µm) Ø (UP = Ultrafine Particles) sind, gehen über die Lungenschleimhaut ins Blut über.
Zum Vergleich: Normaler Hausstaub hat einen um etwa 10-mal größeren Durchmesser - ein menschliches Haar ist 60-mal so dick.