PLANZEICHEN IN BEBAUUNGSPLÄNEN
Entsprechend den Vorgaben der Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90, sollen in Bauleitplänen sowie Bebauungsplänen einheitliche Zeichen verwendet werden. Damit ist es möglich, Interessierten oder Bauherren über baurechtliche Vorschriften der Gemeinde in einem bestimmten Baugebiet verbindlich zu informieren.
Hierzu werden in katasteramtliche Karten im Maßstab 1:500 bis 1:1000 entsprechende Angaben über die Nutzungsmöglichkeiten vorgenommen. Neben baulichen Anlagen wie Straßen oder Wege sind auch die Geländehöhe NN = Normalnull oder NHH = Normalhöhennull), die individuell vergebenen Flurstücksnummern, kurz Fl.-Nr., oder Parzellen (diese sind oder werden im Grundbuch eingetragen und dienen der Identifikation der einzelnen Grundstücke) mit den Grenzen textlich bzw. zeichnerisch anzugeben. Hinsichtlich der möglichen Nutzung, sind hier die Grundflächenzahl (GRZ) als auch die Geschossflächenzahl (GFZ) von besonderer Bedeutung, da diese Auskunft über die Mindest- und höchstmögliche Nutzung geben. Auch gemeindeunterschiedliche Vorschriften über Dachneigung, Firstrichtung, Dachziegelfarbe, Art und Höhe der Umzäunung und andere sind möglich.
In der Baunutzungsverordnung (BauNVO) wird beschrieben, welche Bauten beispielsweise in "Allgemeinen Wohngebieten - WA" oder in "Mischgebieten - MI" zulässig sind. Ebenso sind hier die höchstzulässigen, baulichen Nutzungen wie die Grundflächen-, Geschossflächen- und Baumassenzahl beschrieben.
WA = Allgemeines Wohngebiet, GRZ = Grundflächenzahl,
GFZ = Geschossflächenzahl, o = offene Bauweise, DN = Dachneigung
1. Art der baulichen Nutzung
G Gewerbliche Bauflächen, GE Gewerbegebiete, GI Industriegebiete.
S Sonderbauflächen,
SOWOCH Sondergebiete die der Erholung dienen (z. B. Wochenendhausgebiete),
SO KLINIK Sonstige Sondergebiete (z. B. Klinikgebiete).
Beschränkung der Zahl der Wohnungen
2. Maß der baulichen Nutzung
oder GFZ 0,5 bis 0,7 Geschossflächenzahl als Mindest- und HöchstmaßGF 500 m² Geschossfläche als Höchstmaß
GF 400 m² bis 500 m² Geschossfläche als Mindest- und Höchstmaß
| 3,0 | oder BMZ 3,0 Baumassenzahl
4000 m³ Baumasse mit Volumenangabe in Kubikmeter
0,4 oder GRZ 0,4 Grundflächenzahl
GR 100 m² Grundfläche mit Flächenangabe in Quadratmeter
III Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß (römische Ziffer)
III - V Zahl der Vollgeschosse als Mindest- und Höchstmaß (römische Ziffern)
Höhe baulicher Anlagen in … m über einem Bezugspunkt:
TH 12,4 m über Gehweg Traufhöhe über Gehweg
FH 53,5 m über NN Firsthöhe über Normalnull
OK 124,5 m über NN Oberkante über Normalnull
OK 116,0 m bis 124,5 m über NN Oberkante von m bis m über Normalnull
3. Bauweise, Baulinien, Baugrenzen
o Offene Bauweise (Gebäude mit seitlichem Grenzabstand, also Einzelhäuser, Doppelhäuser, Hausgruppen)g Geschlossene Bauweise (Gebäude ohne seitlichen Grenzabstand.)
4. Einrichtungen und Anlagen zur Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des öffentlichen und privaten Bereichs, Flächen für den Gemeinbedarf, Flächen für Sport- und Spielanlagen
5. Flächen für den überörtlichen Verkehr und die örtlichen Hauptverkehrszüge
Ruhender Verkehr
Straßenbahnen
Umgrenzung der Flächen für den Luftverkehr
6. Verkehrsflächen
Straßenbegrenzungslinie auch gegenüber Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung
Die Straßenbegrenzungslinie entfällt, wenn sie mit einer Baulinie oder Baugrenze zusammenfällt
Ein- bzw. Ausfahrten und Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen:
▼ z. B. Einfahrt
7. Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung sowie für Ablagerungen
Die vorstehenden Zeichen können bei Bedarf durch Buchstaben ergänzt werden.
Im Flächennutzungsplan können die vorstehenden Zeichen zur Kennzeichnung der Lage auch ohne Flächendarstellung verwendet werden.
8. Hauptversorgungs- und Hauptabwasserleitungen
9. Grünflächen
Im Bebauungsplan sind Grünflächen als öffentliche oder private Grünflächen besonders zu bezeichnen.
(Im Bebauungsplan kann die Flächensignatur auch als Randsignatur verwendet werden)
10. Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses
Umgrenzung der Flächen mit wasserrechtlichen Festsetzungen
Zweckbestimmung z. B. Schutzgebiet für Grund- und Quellwassergewinnung
Zweckbestimmung z. B. Schutzgebiet für Oberflächengewässer
11.Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen oder die Gewinnung von Bodenschätzen
Bei kleinen Flächen kann die Randsignatur im Flächennutzungsplan entfallen.
12. Flächen für die Landwirtschaft und Wald
13. Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft
Festsetzungen nicht nach anderen Vorschriften getroffen werden können.
Im Bebauungsplan sind die Maßnahmen näher zu bestimmen.
Anpflanzungen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sowie von Gewässern:
Bäume - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen
Sonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen
Bäume - Erhaltung
Sträucher - Erhaltung
Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung
Bäume - Anpflanzungen
Sträucher - Anpflanzungen
Sonstige Bepflanzungen - Anpflanzungen
Bäume - Erhaltung
Sträucher - Erhaltung
Sonstige Bepflanzungen - Erhaltung
14. Regelungen für die Stadterhaltung und den Denkmalschutz
Einzelanlagen (unbewegliche Kulturdenkmale), die dem Denkmalschutz unterliegen
15. Sonstige Planzeichen
Mindestmaße für die Größe, Breite und Tiefe von Baugrundstücken und Höchstmaße für Wohnbaugrundstücke:
Mindest-/Höchstgröße F mind./höchst. z. B. F mind./höchst. 1000 m²
Mindest-/Höchstbreite b mind./höchst. z. B. b mind./höchst. 20 m
Mindest-/Höchsttiefe t mind./höchst. z. B. t mind./höchst. 60 m
St Stellplätze Ga Garagen GSt Gemeinschaftsstellplätze GGa Gemeinschaftsgaragen
Umgrenzung der Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes:
Umgrenzung der Gebiete, in denen bestimmte, die Luft erheblich verunreinigende Stoffe nicht oder nur beschränkt verwendet werden dürfen
Umgrenzung der Flächen, die von der Bebauung freizuhalten sindUmgrenzung der von der Bebauung freizuhaltenden Schutzflächen
Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern, soweit sie zur Herstellung des Straßenkörpers erforderlich:
Höhenlage bei Festsetzungen:
z. B. OK
z. B. UK
Umgrenzung der Flächen, unter denen der Bergbau umgeht oder die für den Abbau von Materialien bestimmt sind
Umgrenzung der Flächen, deren Böden erheblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind
Im Flächennutzungsplan kann nachstehendes Zeichen zur Kennzeichnung der Lage ohne Flächendarstellung verwendet werden.
Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen, z. B. von Baugebieten, oder Abgrenzung des Maßes der Nutzung innerhalb eines Baugebietes
Die oben genannten Planzeichen können ergänzt werden, soweit dies zur eindeutigen Darstellung des Planinhalts erforderlich ist.