RADWANDERWEGE - RADFERNWEGE
Der anhaltende Ausbau von innerörtlichen Radwegen sowie der Ausbau und die Erweiterung von regionalen und überregionalen Radwanderwegen erfreuen sich als Alternative und Ergänzung zu motorisierten Ausflügen und sportlichen Aktivitäten zu immer größerer Beliebtheit.
Gesundheitliche Aspekte, die Bewegung in der freien Natur und technischer Fortschritt tragen für den Erfolg ebenso dazu bei. War für den einen oder anderen diese Fortbewegungsart vielleicht zu anstrengend, so wird mit batterieunterstützten Fahrrädern auch diese Zielgruppe erschlossen, vermutlich auch wegen der Gewissheit, dass man in bergigem Gelände von einer unsichtbaren Hand angeschoben wird - Zweifel am eigenen Durchhaltevermögen werden beseitigt.
Die großen Pfeil- oder Tabellenwegweiser sind in roter und in grüner Schrift anzutreffen. Bedeutung: Rote Schrift: Alltagsrouten; Grüne Schrift: Freizeitrouten. |
Radfernwege im D-Netz Das D-Netz besteht aus 12 Premium-Radrouten, die ein ausgeschildertes Netz von etwa 12.000 km umfassen. Die D-Routen 1 bis 6 verlaufen von West nach Ost und die Routen 7 bis 12 von Nord nach Süd. GPS-D-Routentracks auf der Downloadseite vonRadnetz Deutschland |
D-Route 1 - Nordseeküstenroute D-Route 2 - Ostseeküstenroute D-Route 3 - Europaradweg R1 D-Route 4 - Mittelland-Route D-Route 5 - Saar-Mosel-Rhein D-Route 6 - Donauroute D-Route 7 - Pilgerroute D-Route 8 - Rheinroute D-Route 9 - Weser-Romantische Straße D-Route 10 - Elberadweg D-Route 11 - Ostsee-Oberbayern D-Route 12 - Oder-Neiße-Radweg |
Altstadtring (regionale Kennzeichnung) Weser-Radweg Weser-Harz-Heide-Radfernweg Werratal-Radfernweg Hessischer Radfernweg R1 (Fulda-Radweg) Wanderzeichen (unterhalb roter Pfeil) |
Radfernwege sind nach Definition des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club e.V.) überregionale, beschilderte Radrouten, die vornehmlich dem touristischen Fahrradverkehr dienen und bestimmte Mindeststandards aufweisen. ► Eindeutiger Name ► Konzeption als Strecke, Rundkurs oder Netz ► Mindestlänge von 150 km oder Empfehlung von mindestens zwei Übernachtungen ► Durchgängige Befahrbarkeit (Fahrrad mit 20 km/h, 20 kg Gepäck und 28 mm Reifenbreite, aber auch mit Tandem oder Anhänger) ► Empfohlene Mindestbreite von 2 m ► Allwettertauglichkeit (sowohl nach langer Trockenheit als auch nach längerem Regen noch befahrbar) ► Einheitliche und durchgängige Wegweisung in beide Fahrtrichtungen (nach den Empfehlungen des ADFC) ► Naturnahe Routenführung ► Sichere Befahrbarkeit (möglichst geringe Belastung durch Autoverkehr) ► Touristische Infrastruktur entlang der Route (Vorhandensein von Beherbergungsbetrieben, Schutzhütten, Gastronomie, Abstellanlagen, Bereitstellung touristischer Informationen, etc.) ► Anbindung an öffentlichen Verkehr mit Fahrradbeförderung (Anreisemöglichkeiten, Fahrradmitnahmemöglichkeiten in Bus und Bahn entlang der Route) ► Realistisches und zielgruppenspezifisches Marketing (Zentrale Informationsstelle, Bereitstellung von Grundinformationen, Karten- und Radwanderführer, Pauschalen) ► Regelmäßige Wartung / Kontrolle der fahrradtouristischen Infrastruktur
Gütesiegel für Radfernwege des ADFC★ ★★ ★★★ ★★★★ ★★★★★Besonders ausgesuchte Qualitätsradrouten werden mit 1 bis 5 Sternen ausgezeichnet, bei denen folgende Kriterien erfüllt sein müssen: |
Euro-Velo-Route
Das EuroVelo-Routennetz ist ein im Aufbau befindliches Fahrradrouten-Netz des Europäischer Radfahrer-Verband (ECF) mit Sitz in Brüssel. Nord – Süd Routen EV 1 Atlantikküsten-Route: Nordkap [Norwegen, Großbritannien, Irland, Frankreich, Spanien, Portugal] Sagres (11.150 km) West – Ost Routen EV 2 Hauptstadt-Route: Galway [Irland, Vereinigtes Königreich, Niederlande, Deutschland, Polen, Weißrussland, Russland] Moskau (5.050 km) Rundrouten EV 10 Ostseeküstenroute (Hanse-Runde): St. Petersburg [Russland, Finnland, Schweden, Dänemark, Deutschland, Polen, Litauen, Lettland, Estland] St. Petersburg] (9.100 km) |
Mountainbike-Wegweiser (MTB-Richtungswegweiser mit Routennummer und Schwierigkeitsgrad) Schwierigkeitsgrade der MTB-Routen: ██ blau - Fahrtechnischer Anforderungen: gering. ██ rot - Fahrtechnischer Anforderungen: mittel. ██ schwarz - Fahrtechnischer Anforderungen: hoch bis sehr hoch. Blaue und rote Routen können noch mit Trecking- und Reiserädern befahren werden, schwarze Routen ausschließlich mit geländegängigen Fahrrädern. |
§ 2 StVO (4) Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden; nebeneinander darf nur gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen. |
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Radweg Zeichen 237 StVO |
Gehweg Zeichen 239 StVO |
Gemeinsamer Geh- und Radweg Zeichen 240 StVO |
Getrennter Rad- und Gehweg Zeichen 241 StVO |
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). Hinweis! Pedelecs 25 sind bauartbedingt auf eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h beschränkt und gelten damit rechtlich wie die Vorschriften für Fahrräder. |
1. Anderer als Fußgängerverkehr darf den Gehweg nicht nutzen.
§ 2 StVO (5) |
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht). |
1. Der Radverkehr darf nicht die Fahrbahn, sondern muss den Radweg des getrennten Rad- und Gehwegs benutzen (Radwegbenutzungspflicht). |
Beginn einer Fahrradstraße Zeichen 244.1 StVO |
Beginn einer Fahrradzone Zeichen 244.3 StVO |
Radschnellweg Zeichen 350.1 StVO |
Haifischzähne Zeichen 342 StVO |
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. Das Überqueren einer Fahrradstraße durch anderen Fahrzeugverkehr an einer Kreuzung zum Erreichen der weiterführenden Straße ist gestattet. |
1. Anderer Fahrzeugverkehr als Radverkehr sowie Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der eKFV darf Fahrradzonen nicht benutzen, es sei denn, dies ist durch Zusatzzeichen erlaubt. Die freigegebenen Verkehrsarten können auch gemeinsam auf einem Zusatzzeichen abgebildet sein. |
Erläuterung Das Zeichen steht an Radschnellwegen. Es dient der Unterrichtung über den Beginn von Radschnellwegen und der Führung von Radschnellwegen an Knotenpunkten. |
Erläuterung Die Markierung hebt eine Wartepflicht infolge einer bestehenden Rechts-vor-links-Regelung abseits der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie weiterer Hauptverkehrsstraßen und eine durch Zeichen 205 oder 206 angeordnete Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs im Zuge von Kreuzungen oder Einmündungen von Radschnellwegen hervor. Im Fall dieser Vorfahrtberechtigung des Radverkehrs sind die Markierungen auf beiden Seiten entlang der Fahrbahnkanten des Radschnellwegs mit den Spitzen in Richtung des wartepflichtigen Verkehrs anzuordnen. |