CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


RECYCLING-CODE

Der hohe Verbrauch von oft unersetzbaren Rohstoffen, hierzu gehören auch die die Umwelt stark belastenden Schwermetalle in Batterien, macht es notwendig, die verbrauchten und zum Abfall (Link Abfallschlüssel-AVV) bestimmten Produkte durch geeignete Aufbereitungsweise wiederzuverwerten.

Voraussetzung ist hierzu auf der einen Seite die Mithilfe des Verbrauchers für eine kostensenkende Vorsortierung des Abfalls (farbige Abfalltonnen, farbige Abfallsäcke, Rückgabe aufgebrauchter Tonerkartuschen, Medikamentenabgabe in der Apotheke!) und auf der anderen Seite eine rohstoff- und energiesparende Aufbereitung der Industrie zu qualitativ hochwertigen neuen Produkten.

 

Recyclierfähigkeit des Materials
Recyclierfähigkeit des Materials
(Internationales Recycling-Symbol DIN EN ISO 14021)

Prozentualer Anteil des rezyclierten Materials
Prozentualer Anteil des recycelten Materials
(Internationales Recycling-Symbol DIN EN ISO 14021)

Möbiusband (vereinfachte Darstellung)
Beispiel für wiederverwertbares Material "LDPE"
(Möbiusband -vereinfachte Darstellung in Europa-)

 

Dieses Pfeildreieck soll den Verbraucher auffordern, gebrauchte Produkte der Wiederverwertung zuzuführen. Zusätzlich angeführte Großbuchstaben zeigen an, aus welchem Material das Produkt überwiegend hergestellt ist.

 

Die Verpackungsverordnung (VerpackV) sieht zur Identifizierung des Materials folgende Nummern und Abkürzungen vor:

     
Allgemeine Materialien (z. B. OPA-PE)
01 PET
Polyethylenterephtalat
02 HDPE
Polyethylen hoher Dichte
03 PVC
Polyvinylchlorid
04 LDPE
Polyethylen niedriger Dichte
05 PP
Polypropylen
06 PS
Polystyrol

20 PAP
Wellpappe
21 PAP
Sonstige Pappe
22 PAP
Papier
40 FE
Stahl
41 ALU
Aluminium
50 FOR
Holz
51 FOR
Kork
60 TEX
Baumwolle
61 TEX
Jute
70 GL
Farbloses Glas
71 GL
Grünes Glas
72 GL
Braunes Glas
80
Papier + Pappe/verschiedene Metalle
81
Papier + Pappe/Kunststoff
82
Papier + Pappe/Aluminium
83
Papier + Pappe/Weißblech
84
Papier + Pappe/Kunststoff/ Aluminium
85
Papier + Pappe/Kunststoff/Aluminium/ Weißblech
90
Kunststoff/Aluminium
91
Kunststoff/Weißblech
92
Kunststoff/verschiedene Metalle
95
Glas/Kunststoff
96
Glas/Aluminium
97
Glas/Weißblech
98
Glas/verschiedene Metalle

 

Weitere Abkürzungen

C2C Cradle to Cradle (zu Deutsch: "von der Wiege zur Wiege")

   Ein Nachhaltigkeitsstandard, der Materialien ohne Qualitätsverlust wiederverwendet (z. B. Textilien, Edelmetalle, Baustoffe)

CR  Post-Consumer-Rezyklat

   Dieses Produkt enthält recycelte Anteile aus Haushalts- und Gewerbeabfällen (Wertstoffsammlung).

PIR   Post-Industrial-Rezyklat

    In diesem Produkt wurden Produktionsreste verwendet, die noch nicht im Umlauf waren. Unter anderem handelt es sich um Stanzreste oder fehlerhafte Produkte bei der Papier- oder Kunststoffherstellung. Somit liegt hier kein echtes Recycling vor.

Ref., REF Refurbished

    Saniert, generalüberholt, aufbereitet, aufpoliert.

 

Einweg-DPG-Pfandlogo

Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG), 10117 Berlin

Pfandpflichtige, nicht ökologisch vorteilhafte Einweg-Getränkeverpackungen (keine Wein-, Milch- und Saftflaschen), müssen seit 1. Mai 2006 von allen Händlern (Ausnahmen: Verkaufsfläche unter 200 m². Diese sind nur zur Rücknahme von den im Sortiment geführten Marken und Materialien verpflichtet) zum einheitlichen Pfandbetrag von 25 Eurocent zurückgenommen werden, auch wenn diese nicht bei ihnen erworben wurden.

Die Rücknahmepflicht beschränkt sich allerdings auf solche Einwegbehältnisse, die der Händler auch in seinem Sortiment führt.
Das bedeutet: Ein Händler der Einweg-Kunststoff- und Einweg-Glasflaschen aber keine Einweg-Metalldosen verkauft, ist zur Rücknahme dieser Einweg-Metalldosen auch nicht verpflichtet.

Es ist darauf zu achten, dass die Dosen nicht zusammengedrückt sind, das Pfandgut nicht übermäßig verschmutzt oder der GTIN-Code beschädigt ist, sonst besteht die Gefahr, dass der Leergutautomat das Pfandgut nicht erkennt und zurückweist.

Mehrwegpfand-Logo

Arbeitskreis Mehrweg GbR, 53175 Bonn

Bei den ökologisch zu bevorzugenden und sinnvollen Mehrwegflaschen besteht hingegen nur eine Annahmepflicht, wenn der Händler die gleichen Getränke auch verkauft. Daher müssen Sie sich unter Umständen merken, wo Sie welchen Mineralwasser- oder Bierkasten gekauft haben.

 

Kennzeichnung einer Mehrwegflasche

Kennzeichnungen von Mehrwegflaschen können auch ganz versteckt und unscheinbar erfolgen wie bei dem rechts gezeigten Negativbeispiel einer Getränkeflasche.
Die schwarze Schrift auf dunkelgrünem Hintergrund erschwert die schnelle und einfache Indentifikation als Mehrweggut erheblich.