AUTOREIFEN-KENNZEICHNUNG
185 |
/70 |
R |
14 |
84 |
T |
tl
CSR |
|
rf
=
reinforced; MPT = Multi Purpose Tyres |
|
Reifenbreite |
Querschnitt; Verhältnis Höhe/Breite (70 % von 185 mm) |
R = Radial-Reifen |
Felgendurch- In Zoll (") |
**Karkassen- |
*(GSY)
|
schlauchlos (TT-Tube Type= Reifen mit Schlauch) CSR, SSR |
ECE- Prüfzeichen StVZO § 21a >>> Länder-kurzzeichen in Europa |
verstärkt |
| Kennzeichnung nach Europanorm ECE-R 30 | ||||||||
| Die Zusatzkennzeichnung MO kennzeichnet Mercedes-Originalteile. | ||||||||
|
|
||||||||
| * Speed-Index (SI) |
** Load-Index (LI) |
|||
| F G J K L M N P Q R S T U H V W ZR Y |
bis 80 km/h bis 90 km/h bis 100 km/h bis 110 km/h bis 120 km/h bis 130 km/h bis 140 km/h bis 150 km/h bis 160 km/h bis 170 km/h bis 180 km/h bis 190 km/h bis 200 km/h bis 210 km/h bis 240 km/h bis 270 km/h über 240 km/h bis 300 km/h |
50 60 65 70 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 90 95 100 |
190 kg 250 kg 290 kg 335 kg 387 kg 400 kg 412 kg 425 kg 437 kg 450 kg 462 kg 475 kg 487 kg 500 kg 515 kg 600 kg 690 kg 800 kg |
|
Das Reifenproduktionsdatum ist in den letzten 4 Ziffern der DOT-Nummer (DOT = Departement of
Transportation) verschlüsselt:
Beispiel: DOT……3 8 0 8 bedeutet: Produktionsdatum 38. Woche 2008
Eine Überprüfung des Reifenproduktionsdatums ist unerlässlich für Wenigfahrer und Wohnfahrzeugbesitzer. Anhand der
DOT-Nummer kann eine Überalterung der Reifen einschließlich Reservereifen (nach etwa 6 bis 8 Jahren) und die damit verbundene Gefahr von Reifenplatzern und Sohlenablösungen entgegengewirkt werden. Eine mindestens 14-tägige Überprüfung auf den richtigen Reifen-Luftdruck, entsprechend den Angaben des Fahrzeugherstellers, trägt wesentlich zur längeren Reifen-Lebensdauer bei.
Und nicht den Reservereifen vergessen. Nach Jahren der Nichtbeachtung
werden Sie bei einer Panne nur noch einen schlappen Gummiring
vorfinden.
Reifen an Wohnwagen
und an leichten Anhängern
mit einer 100 km/h-Zulassung dürfen laut Gesetz nicht älter als
sechs Jahre nach Produktionsdatum sein (§ 3 der 9. Ausnahmeverordnung
zur StVO vom 15.10.1998).
Das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) erteilt aufgrund der europaweit einheitlichen
ECE-Regelung 108 und 109 Genehmigungen für die Herstellung runderneuerter Reifen. Kennzeichnungsbeispiel:
E3 108 R - 00 6789
Aus Sicherheitsgründen werden Altreifen jedoch nur bis zu einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 180 km/h runderneuert.
Wenn die beiden Reifenflanken eines Neureifens mit den Kennbuchstaben
DA (von: SECUNDA) versehen sind, so handelt es sich um einen Reifen minderer Qualität, der jedoch grundsätzlich wie ein Reifen erster Qualität gefahren werden kann. Ein Sicherheitsrisiko besteht nicht; es kann jedoch eine Höchstgeschwindigkeit vorgeschrieben sein, die dann ebenfalls auf den Reifenflanken vermerkt ist.
Um Sicherheitsbedenken auszuschließen, sollte das Verkaufspersonal
nach dem Grund der Qualitätsabstufung befragt werden.
Runderneuerte Reifen werden auf der Reifenflanke mit dem Großbuchstaben
R (= Retread) gekennzeichnet.
Ist ein Reifen "runderneuerbar", so wird diese Möglichkeit mit "retreadable" gegenzeichnet
RFT (Run
Flat-Technologie) Kennzeichnung für Reifen
mit Notlaufeigenschaften.
M+S-Reifen oder Ganzjahresreifen (Allweather, All Season) werden auf der Reifenflanke mit M+S,
M.S.
(Matsch+Schnee oder mud+snow) und/oder dem Schneeflockensymbol
(dann erfüllt der Reifen auch in technischer Hinsicht
Mindestanforderungen an die Wintertauglichkeit) gekennzeichnet.
Die Gummimischung ist bei diesen Reifen auch bei Temperaturen unter 7 °C noch elastisch.
Achtung! Sobald Winterreifen aufgezogen wurden, deren zulässige
Höchstgeschwindigkeit niedriger als die des Fahrzeuges ist, muss am Armaturenbrett
oder auf dem Lenkrad ein Aufkleber mit der Höchstgeschwindigkeit angebracht werden, für die
die Winterreifen zugelassen wurden.
Reifenkennzeichnung aufgrund einer EU-Richtlinie für kraftstoffsparende und geräuscharme Autoreifen in Verbindung mit verbesserten Sicherheitseigenschaften ab 1. November 2012
Geltungsbereich
1. Diese Verordnung gilt für Reifen der Klassen C1, C2 und C3
(das sind vorwiegend auf Pkw sowie leichte und schwere Nutzfahrzeuge
montierte Reifen).
2.Diese Verordnung nicht für
a) runderneuerte Reifen,
b) Geländereifen für den gewerblichen Einsatz,
c) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen
ausgelegt sind, deren Erstzulassung vor dem 1. Oktober 1990
erfolgte,
d) Notreifen des Typs T,
e) Reifen mit einer zulässigen Geschwindigkeit von weniger als 80
km/h,
f) Reifen für Felgen mit einem Nenndurchmesser ≤ 254 mm oder ≥ 635
mm,
g) Reifen mit Zusatzvorrichtungen zur Verbesserung der Traktion,
z.B. Spikereifen,
h) Reifen, die ausschließlich für die Montage an Fahrzeugen
ausgelegt sind, die ausschließlich für Rennen bestimmt sind.
Kraftstoffeffizienzklassen (Rollwiderstandsbeiwert CR)
Klasse C1
Klasse C2
Klasse C3
CR in kg/t Effizienzklasse CR in kg/t Effizienzklasse CR
in kg/t Effizienzklasse
CR≤6,5
A
CR≤5,5
A
CR≤4,0
A
6,6≤CR≤7,7 B
5,6≤CR≤6,7 B
4,1≤CR≤5,0 B
7,8≤CR≤9,0 C
6,8≤CR≤8,0 C
5,1≤CR≤6,0 C
-
D
-
D
6,1≤CR≤7,0 D
9,1≤CR≤10,5 E
8,1≤CR≤9,2 E
7,1≤CR≤8,0 E
10,6≤CR≤12,0 F
9,3≤CR≤10,5 F
CR≤8,1
F
CR≤12,1
G
CR≤10,6
G
-
G
Nasshaftungsklassen (Kennwert G)
A 1,55≤G B
1,40≤G≤1,54 C 1,25≤G≤1,39
D – E110≤G≤1,24
F G≤1,09
G –
Externes Rollgeräusch
Die Angabe erfolgt in der Einheit
Dezibel (dB)
