Mit Leder wird die von Haaren und Fleisch befreite Haut der Tiere bezeichnet, die durch verschiedene Arbeitsschritte wie dem Enthaaren, Entfleischen, Spalten, Gerben, Schleifen, Färben und
Fetten dauerhaft haltbar gemacht wird. Das Leder wird je nach Art und Bearbeitung zu Möbelbezugsstoffen, Kleidung, Schuhen, Taschen, Arbeitsschutzartikel und viele anderen Produkten verarbeitet.
Mit Ausnahme von Schuherzeugnissen, existiert derzeit noch keine verpflichtende Kennzeichnung von den übrigen Ledererzeugnissen. Auf EU-Ebene sind allerdings
Bestrebungen im Gange, die Kennzeichnungen in Form vom Etikettierungen bezüglich geografischer Herkunft, Tierart, Behandlungsart und anderen Merkmalen vorsehen.
Ein erster wichtiger Schritt wurde mit der EU-Verordnung 301/2014 vom
25.3.2014 getan, die eine Beschränkung von gesundheitsschädlichen Chrom (VI)-Verbindungen in Ledererzeugnissen oder Erzeugnisse die Leder enthalten
auf höchstens 3 mg/kg oder 0,0003 Gewichtsprozent seit dem 1. Mai 2015 vorsieht.
Vorwiegend wird im Gerbungsverfahren Chrom(III)-Sulfat hinzugefügt, das infolge von Oxidation zu Chrom(VI)-Verbindungen umgebildet werden kann. Durch diesen Produktionsschritt
sollen die Kollagen-Untereinheiten vernetzt (cross-linking) werden um das Lederprodukt formbeständig zu machen und die Resistenz gegen mechanische Einwirkungen und Hitze erhöhen.
Bei Ledererzeugnissen mit längerem direkten Hautkontakt wie bei Schutzhandschuhen, Handschuhe, Sandalen oder
Uhrarmbänder aus Leder, kann es unter Umständen bereits bei niedrigen Konzentrationen zu allergischen Reaktionen (allergische Dermatitis) kommen.
IVN-zertifizierte Lederprodukte (IVN = Internationaler Verband der Naturtextilwirtschaft e. V.) verbieten unter anderem die umstrittene Chromgerbung
sowie den Einsatz von formaldehydhaltigen Gerbstoffen. Erlaubt sind nur pflanzliche Gerbstoffe sowie die sogenannte "Sämischgerbung". Bei den verwendeten
Färbemitteln kommen nur Farbstoffe infrage, die frei von krebserregenden aromatischen Aminen aus Azofarben sind.
Begriffsbestimmung "Leder" bei Schuherzeugnissen
Die allgemeine Bezeichnung für gegerbte Häute und Felle, deren ursprüngliche Faserstruktur im wesentlichen erhalten bleibt und durch die
Gerbung unverweslich ist. Die Haare oder die Wolle können erhalten oder entfernt sein. Leder sind auch Spalte oder Teile der Haut, die vor oder
nach der Gerbung abgetrennt wurden. Wenn jedoch eine mechanische oder chemische Auflösung in Fasern, kleine Stücke oder Pulver vorgenommen wird,
so ist ein Material, das ohne oder mit Bindemitteln in Bahnen oder andere Formen gebracht wird, nicht Leder. Bei Leder mit einem
Oberflächenüberzug aus Kunststoff oder mit einer aufgeklebten Schicht darf die aufgebrachte Schicht nicht stärker als 0,15 mm sein. Wird in
zusätzlichen schriftlichen Angaben nach § 10a Abs. 1 der Ausdruck "Volleder" verwendet, so bezeichnet er Häute, die ihre ursprüngliche Narbenseite
nach Entfernung der Oberhaut aufweisen, ohne daß Teile der Narbenschicht durch Schleifen, Schmirgeln oder Spalten verlorengegangen sind.
Begriffsbestimmung "Beschichtetes Leder" bei Schuherzeugnissen
Erzeugnis, bei dem der Oberflächenüberzug oder die aufgeklebte Schicht nicht mehr als ein Drittel der Lederstärke ausmacht, aber stärker als 0,15 mm ist.
Quelle: Bedarfsgegenständeverordnung , Anlage 11 (zu § 10a)
Glattleder Das sind all jene Lederarten, die auf der Narbenseite (ehemalige Fellseite) verarbeitet sind. Glattleder kann glatt, genarbt
oder auch neu geprägt sein. So kann Rindsleder mit einer kaum unterscheidbaren Krokodilprägung versehen werden.
Nappaleder Besonders geschmeidiges Glattleder von allen Tierarten.
Es werden unterschiedliche Oberflächenbehandlungen unterschieden:
● Naturbelassen (Anilinleder) ● leicht pigmentiert ● pigmentiert und ● geschliffen (Oberfläche glatt und ursprüngliche Struktur nicht mehr erkennbar).
Nubukleder Festes, narbenseitig leicht angeschliffenes Leder. Durch das Schleifen entsteht eine samtartige Oberfläche, die stark dem Velourleder ähnelt, aber noch feiner ist.
Spaltleder Leder, das aus der Fleischseite gewonnen wird. Die raue Oberfläche wird durch unterschiedliche Veredelungsverfahren bevorzugt zu Brandsohlen bei Schuhen, Arbeitsschutzschürzen oder Handschuhe verarbeitet.
Velourleder Wird aus der Fleischseite gewonnen. Durch Anschleifen wird es weich und geschmeidig und vielseitig einsetzbar.