CODE–Knacker

Lexikon der Codes - Symbole - Kurzzeichen


TOPF- UND PFANNENBODENSYMBOLE

Musterkennzeichnung am Pfannenboden
Musterkennzeichnung am Pfannenboden

 

Kochmuldeneignungen/Kochfeldeignungen
DIN-Zeichen Elektroherd allgemein DIN-Zeichen Elektroherd allgemein

Dieses Zeichen wird auch in Bauplänen verwendet.

Geeignet für Elektrokochfeld Geeignet für Elektrokochfeld

Die Kochstelle besteht aus Gusseisen in den Größen 14,5 cm, 18 cm, 22 cm.

Blitzkochstellen sind in der Mitte durch einen roten Punkt gekennzeichnet (die Ankochzeit verkürzt sich durch eine höhere Leistung).

Blitzkochplatte

Geeignet für Glaskeramikkochfeld Geeignet für Glaskeramikkochfeld (Ceran®) Obwohl es sich um eine zusammenhängende Glasfläche handelt, wird nur der Bereich mit der darunterliegenden Heizspirale heiß. Die umgebenden Flächen bleiben kalt.
Geeignet für Gaskochfeld Geeignet für Gaskochfeld An die Bodenbeschaffenheit des Kochgeschirrs werden keine hohen Ansprüche gestellt. Unebenheiten sind unbedeutend.
Kochgeschirr muss bei anderen Kochfeldern leicht nach innen gebogen sein, damit es nach Erhitzung plan wird um dann in voller Fläche aufliegen zu können.
Geeignet für Induktionskochfeld

 

Geeignet für Induktionskochfeld Bei dieser Technologie befindet sich unter der Glaskeramik eine Induktionsspule, die ihrerseits ein elektromagnetisches Wechselfeld erzeugt und im Topf- oder Pfannenboden einen wärmeerzeugenden Wirbelstrom bewirkt. Das Kochfeld selbst erwärmt sich indirekt nur mäßig durch die Hitzeabgabe des darauf stehenden Geschirrs. Für diese Kochtechnologie ist Geschirr aus Glas, Kupfer und Aliminium ungeeignet. Eine Restwärmenutzung ist bei Induktionskochfeldern nicht möglich.
Verbot für HerzschrittmacherBei Personen mit implantierten Herzschrittmachern sind die Herstellervorsichtsmaßnamen zu befolgen, da das vom Induktionskochfeld ausgehende Magnetfeld die Funktion des Schrittmachers unter Umständen störend beeinträchtigen kann. Gegebenenfalls sollte eine Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgen.
Geeignet für Halogenkochfeld Geeignet für HalogenkochfeldUnter einem Glaskeramikkochfeld befindet sich anstatt der üblichen Heizspirale ein Halogenheizstrahler.
Geeignet für Mikrowellengerät Geeignet für Mikrowellengerät
Mikrowellengeeignetes Geschirr darf kein Metall enthalten (dazu gehören auch Teller mit Goldrand), da dieses aufgrund der entstehenden Funkenbildung das Gerät beschädigt.
Eignung für Verwendung im Backofen Eignung für Verwendung im Backofen

Die Griffe oder Stiele von Töpfen und Pfannen vertragen hohe Temperaturen.

Rostfreier Edelstahl Rostfreir Edelstahl (aus 18 % Chrom - 10 % Nickel - Rest Stahl)
Um eine optimale Wärmeleitung (Energieersparnis!) zu gewährleisten, besteht ein Qualitätsboden aus einem mit Edelstahl umhüllten Aluminiumkern.

 

Topf- oder Pfannengrößen

Die Hersteller geben meistens den Innendurchmesser des oberen Randes an. Warum das die Hersteller machen, konnte vom Autor dieser Seite nicht ergründet werden. Vermutlich wird damit die Deckelgröße bei einem eventuellen, seltenen Deckelnachkauf angegeben.
Für eine optimale Energienutzung muss der Bodendurchmesser auf den Durchmesser der Kochstelle abgestimmt sein. Dabei kann der Bodendurchmesser des Kochgeschirrs geringfügig größer (bis 1 cm) aber nicht kleiner als der Durchmesser der Kochstelle sein. Darum wäre die Herstellergabe des aufliegenden Bodendurchmessers beim Kochgeschirr sinnvoller und würde nicht zu Verwirrungen beim Kochgeschirrkauf führen.
(Hinweis! Ein Induktionskochfeld verträgt großzügigere Toleranzen)
Eine möglich Auszeichnung wäre die Angabe beider Durchmesser in Verbindung mit der Volumenangabe, zum Beispiel in der Art: Ø 24 cm/22 cm, 1,4 Liter.

Nutzung von Restwärme

Durch rechtzeitiges Zurückschalten und Ausschalten kann Energie gespart werden. Gleiches gilt auch für die permanente Verwendung von passenden Deckeln.

Antihaftbeschichtungen aus Polytetrafluorethylen (PTFE) oder Keramik

sind äußerst sensibel und dürfen daher nur mit Holz- oder Kunststoffwendern in Berührung kommen. Das Schneiden in der Pfanne oder die Verwendung von Metallgabeln ist genauso unzulässig wie die Reinigung mit Scheuermitteln oder eine übermäßige Erhitzung ohne Inhalt. Die bei Überhitzung (>360 °C. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Nov. 2005) auftretenden Dämpfe sind giftig (Teflonfieber oder Polymerfieber) bei ansonsten gesundheitlich unbedenklichen Beschädigungen.